Änderung der Psychotherapie-Richtlinien
Last modified 06.05.2008 13:04
Seit 21. März sind verschiedene Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien, die der gemeinsame Bundesausschuss im Dezember beschlossen hatte, in Kraft - auch die umstrittene Einführung des so genannten „Schwellenkriteriums“.
Neben dem Schwellenkriterium (siehe Nachricht vom 2.1.2008) gab es redaktionelle Änderungen in Abschnitt F der Richtlinien, Präzisierungen zur Kurzzeittherapie, eine „Aktualisierung des Begriffs ‚medizinische Rehabilitation’“ sowie die Einführung von Definitionen zu „Verfahren“, „Methode“ und „Technik“.
Detaillierte Informationen dazu auf den Seiten des G-BA (direkter Link zu den Beschlüssen).
