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Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses

zuletzt verändert: 26.04.2010 15:19

Präambel: Der Vermittlungsausschuss arbeitet auf der Basis der gültigen Satzung der DGSF, eines zu vereinbarenden Ethik-Codes des Verbandes sowie auf der Grundlage der gültigen Gesetze. Der Vermittlungsausschuss wird nach den Prinzipien mediativen Arbeitens tätig. Die Mitglieder verstehen sich somit nicht als Schlichter, Richter oder Gutachter.

 

1. Zielbestimmung
Der Ausschuss wird tätig bei innerverbandlichen - nicht justiziablen - Konflikten und Beschwerden. Der Ausschuss ist einem transparenten Beschwerdeverfahren und Konfliktlösemodell verpflichtet. 

2. Adressaten
Den Ausschuss in Anspruch nehmen können einzelne Verbandsmitglieder sowie Vertreter von Organen und Ausschüssen des Verbandes.

3. Zusammensetzung
Der Vermittlungsausschuss besteht laut Satzung aus den von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Ausschusses können weder gleichzeitig dem Vorstand noch einem weiteren Ausschuss des Verbandes angehören. Sie dürfen nicht in finanzieller Abhängigkeit (Angestelltenverhältnis oder Honorartätigkeit) vom Verband stehen. 
Der Vermittlungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Sprecher / eine Sprecherin.

4. Verfahren
4.1 Der Vermittlungsausschuss arbeitet mediativ.
4.2 Der Vermittlungsausschuss wird im Auftrag des Vorstandes tätig.
4.3 Der Vorstand entscheidet über Anfragen an den Vermittlungsausschuss und formuliert die Aufträge. Er leitet diese über die Geschäftsstelle an den Vermittlungsausschuss weiter.
4.4 Die SprecherIn nimmt die Aufträge an, informiert die anderen Mitglieder über die Aufträge und hält Kontakt zum Vorstand.
4.5 Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses informieren sich gegenseitig über alle Vorgänge. Alle Vorgänge werden schriftlich dokumentiert und die Ergebnisse im Wortlaut festgehalten. 
4.6. Es gelten Mehrheitsentscheidungen.
4.7 Der Vermittlungsausschuss legt der Mitgliederversammlung seinen Tätigkeitsbericht vor. 

Dezember 2001

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