Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses
1. Zielbestimmung
Der Ausschuss wird tätig bei innerverbandlichen - nicht justiziablen -
Konflikten und Beschwerden. Der Ausschuss ist einem transparenten Beschwerdeverfahren
und Konfliktlösemodell verpflichtet.
2. Adressaten
Den Ausschuss in Anspruch nehmen können einzelne Verbandsmitglieder sowie
Vertreter von Organen und Ausschüssen des Verbandes.
3. Zusammensetzung
Der Vermittlungsausschuss besteht laut Satzung aus den von der Mitgliederversammlung
gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Ausschusses können weder
gleichzeitig dem Vorstand noch einem weiteren Ausschuss des Verbandes angehören.
Sie dürfen nicht in finanzieller Abhängigkeit (Angestelltenverhältnis
oder Honorartätigkeit) vom Verband stehen.
Der Vermittlungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Sprecher / eine
Sprecherin.
4. Verfahren
4.1 Der Vermittlungsausschuss arbeitet mediativ.
4.2 Der Vermittlungsausschuss wird im Auftrag des Vorstandes tätig.
4.3 Der Vorstand entscheidet über Anfragen an den Vermittlungsausschuss
und formuliert die Aufträge. Er leitet diese über die Geschäftsstelle
an den Vermittlungsausschuss weiter.
4.4 Die SprecherIn nimmt die Aufträge an, informiert die anderen Mitglieder
über die Aufträge und hält Kontakt zum Vorstand.
4.5 Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses informieren sich gegenseitig
über alle Vorgänge. Alle Vorgänge werden schriftlich dokumentiert und die Ergebnisse im Wortlaut festgehalten.
4.6. Es gelten Mehrheitsentscheidungen.
4.7 Der Vermittlungsausschuss legt der Mitgliederversammlung seinen Tätigkeitsbericht
vor.
Dezember 2001

