Geschäftsordnung für Fachgruppen der DGSF
1. Grundsätze der DGSF-Fachgruppen
In Fachgruppen der DGSF kommen DGSF-Mitglieder und andere Interessierte zusammen, um den Erfahrungsaustausch zu bestimmten Themen oder Arbeitsbereichen zu gestalten, Projektideen zu entwickeln und um gemeinsame Interessen im Verband und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die Fachgruppen arbeiten autonom mit unterstützender Verbindung zum Vorstand. Die Gründung einer Fachgruppe ist auch begrenzt für ein zeitlich befristetes Projekt möglich.
2.
Gründung von Fachgruppen
Die Einrichtung einer Fachgruppe beschließt der Vorstand auf Anregung oder Anfrage.
3.
Mitgliedschaft
DGSF-Mitglieder können sich in (mehreren) Fachgruppen engagieren. An den Fachgruppen können ebenfalls Nicht-Mitglieder, insbesondere auch Mitglieder aus der Systemischen Gesellschaft und anderen Systemischen Fachverbänden teilnehmen.
4.
Wirken der Fachgruppen
Jede Fachgruppe benennt eine SprecherIn als AnsprechpartnerIn für Interessenten, den Vorstand und die Geschäftsstelle. Ihren Mitgliedern bieten die Fachgruppen ein Forum für Austausch, Konzeptentwicklungen und für gemeinsame Interessenvertretung in politischen/fachpolitischen Kontexten. Fachgruppen sind im Unterschied zu Regionalgruppen der DGSF im Grundsatz bundesweit tätig. Der Vorstand fördert die Zusammenarbeit von Regional- und Fachgruppen.
Die Fachgruppen können ein Treffen, ein Symposium oder einen Workshop bei der DGSF-Jahrestagung gestalten. Den Rahmen für weitere Treffen bzw. die Form des Austauschs bestimmt die Fachgruppe selbst.
DGSF-Vorstand und Geschäftsführung nutzen die Kompetenz einzelner Fachgruppen über deren SprecherInnen zum Erarbeiten und Vertreten von Fachpositionen zu berufs-, gesellschafts- oder sozialpolitischen Geschehnissen und Fragen. Dies kann sehr verschiedene Formen annehmen wie Stellungnahmen, Pressemitteilungen, Positionspapiere oder Denkschriften; Eingaben in Gremien, Kommissionen oder andere Verbände; Auftritte auf Tagungen, Durchführen eigener Fachtage oder Grußworte auf thematisch passenden DGSF-Fachtagen, die von regionalen Instituten veranstaltet werden.
5.
Zusammenarbeit in der DGSF
Jeder DGSF-Fachgruppe steht ein Vorstandsmitglied als AnsprechpartnerIn zur Verfügung. Der Vorstand trifft sich einmal jährlich (meist im Rahmen der DGSF-Frühjahrstagung) mit den FachgruppensprecherInnen zu einem intensiven Austausch. Der Vorstand kann eigene Vorstellungen und Wünsche an die Fachgruppen herantragen. Bei öffentlichen Stellungnahmen der Fachgruppen wird der Vorstand zuvor informiert. Er behält sich für den Fall von Stellungnahmen, die zu anderen DGSF-Positionen im Widerspruch stehen, ein Vetorecht vor.
Jede Fachgruppe kann die Möglichkeiten der Geschäftsstelle für Pressearbeit oder interne Kommunikation (Mailingliste, Kontext u.a.) nutzen.
6.
FachgruppensprecherIn
Jede Fachgruppe wird durch eine SprecherIn vertreten, die vom Vorstand bestätigt wird. Legt die FachgruppensprecherIn das Amt nieder, wird die NachfolgerIn in gemeinsamer Absprache mit dem Vorstand benannt. Die SprecherIn organisiert die Fachgruppentreffen und informiert Vorstand und Geschäftsstelle über die Arbeit der Fachgruppe.
7.
Kosten der Fachgruppenarbeit
Im Rahmen eines vom Vorstand festgelegten Jahresbudgets für jede Fachgruppe (derzeit 2.000 Euro pro Jahr) werden Ausgaben für Raummiete, Referenten, Druckkosten, besondere Aufgaben der FachgruppensprecherIn oder sonstige Aktivitäten erstattet. Darüber hinaus können für besondere Projekte zusätzliche Mittel beim Vorstand beantragt werden.
Für die Mitarbeit in einer Fachgruppe werden keine Aufwandsentschädigungen gezahlt. Für das jährliche Treffen mit dem Vorstand werden die Fahrtkosten der FachgruppensprecherIn oder deren StellvertreterIn erstattet. Bei Tätigkeiten auf der Jahrestagung können für die SprecherInnen der Fachgruppen Zuschüsse zur Tagungsgebühr bezahlt werden.
(Nähere Hinweise zu Sach- oder Fahrtkostenerstattung in der „Erstattungsordnung“ der DGSF)
8.
Kooperierende Verbände und Vereinigungen mit DGSF-Fachgruppenstatus
In Einzelfällen können eigenständige Verbände oder Vereinigungen, die in einem speziellen Tätigkeitsfeld systemischen Arbeitens tätig sind, auf ihren Antrag beim Vorstand zugleich den Status einer DGSF-Fachgruppe bekommen, sofern dies nicht in Konkurrenz zu bestehenden DGSF-Fachgruppen steht. Für sie gilt diese Geschäftsordnung analog.
Dezember 2011

