Geschäftsordnung für Fachgruppen der DGSF
von Bernhard Schorn Last modified 18.07.2007 13:32
1. Aufgabe und Selbstverständnis
In Fachgruppen der DGSF schließen sich interessierte DGSF-Mitglieder zusammen, um den Erfahrungsaustausch zu bestimmten Themen oder Arbeitsbereichen zu intensivieren und ihre Interessen im Verband und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die Fachgruppen stellen auf der Mitgliederversammlung, in der Zeitschrift „Kontext“ oder auf den DGSF-Internetseiten ihre Arbeit, Pläne und Ziele vor.
2. Mitgliedschaft
DGSF-Mitglieder können sich in (mehreren) Fachgruppen engagieren. An den Fachgruppen können auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.
3. Fachgruppentreffen
Die Fachgruppen führen mindestens einmal im Jahr ein Fachgruppentreffen durch. Sie erhalten Gelegenheit, ein Treffen oder ein offenes Symposium bei der DGSF-Jahrestagung durchzuführen. Für die Mitarbeit in einer Fachgruppe wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt, auch keine Fahrtkosten für die Fahrt zu den Treffen der Fachgruppe.
4. Gründung von
Fachgruppen
Die Einrichtung von Fachgruppen beschließt der Vorstand auf Anregung der Mitglieder des Verbandes.
5. FachgruppensprecherIn
Jede Fachgruppe wird durch eine SprecherIn vertreten, die vom Vorstand bestätigt wird. Legt die FachgruppensprecherIn ihr Amt nieder, benennt sie die NachfolgerIn oder informiert den Vorstand über die Auflösung der Fachgruppe. Die SprecherIn organisiert die Fachgruppentreffen und informiert Vorstand und Verband über die Arbeit der Fachgruppe. Der Vorstand lädt die FachgruppensprecherInnen mindestens einmal jährlich zum Erfahrungsaustausch und zur Planung der künftigen inhaltlichen Arbeit ein.
6. Kosten der
Fachgruppenarbeit
Im Rahmen eines vom Vorstand festgelegten Jahresbudgets für jede Fachgruppe werden Ausgaben für Raummiete, Referenten oder Sonstiges auf Antrag der FachgruppensprecherIn erstattet.
16.6.2006
ergänzt 7/2007
