Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie - DGSF

Der berufsübergreifende
Fachverband für Systemische Therapie,
Beratung und Supervision

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Beitragsordnung

Last modified 30.04.2008 11:10

Mitgliedschaft bei der DGSF und Mitgliedsbeitrag


– Beitragsordnung –

 

Mitgliedsbeitrag und Einzugsverfahren

Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich erhoben. Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten gering zu halten, erheben wir den Beitrag mit dem „Lastschrifteinzugsverfahren“. Die fällige Summe wird jeweils im März oder April per Lastschrift eingezogen. Mit dem Aufnahmeantrag erteilen Sie die Zustimmung zum Lastschriftverfahren. Beitragsquittungen werden auf Anforderung versandt.

Bitte teilen Sie uns eine geänderte Bankverbindung rechtzeitig mit. Bei einer zurückgewiesenen Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung oder aufgegebener Bankverbindung entstehen uns erhebliche Kosten. In diesem Fall erheben wir einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von 7,- Euro.

Die Überweisung des Mitgliedsbeitrags nach Erhalt einer Rechnung ist nur im Ausnahmefall möglich für institutionelle Mitglieder.


Höhe des Mitgliedsbeitrags

Der Mitgliedsbeitrag beträgt: 120,- Euro jährlich.

Für institutionelle Mitglieder gilt der gleiche Mitgliedsbeitrag. Akkreditierte Weiterbildungsinstitute der DGSF sind Mitglied der DGSF-Instuituteversammlung, sie zahlen einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100 Euro.

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 60,- Euro.

Eine Fördermitgliedschaft ist ab einem Förderbeitrag von 70,- Euro pro Jahr möglich.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss uns sechs Wochen zuvor in der DGSF-Geschäftsstelle vorliegen. Mitgliedschaften und Kündigungen werden von der Geschäftsstelle immer schriftlich bestätigt; der Versand von Erklärungen per Einschreiben ist nicht notwendig.

 

Beitragermäßigung

Ordentliche Mitglieder

Auf Antrag gewähren wir die Beitragsermäßigung für ordentliche Mitglieder bei:

Erziehungsurlaub, Studium, Arbeitslosigkeit, Arzt/Ärztin im Praktikum, Psychologe/Psychologin im Praktikum, Ruhestand

Der Nachweis für die Ermäßigung muss – außer beim Ruhestand – jährlich vorgelegt werden. Der Nachweis muss im laufenden Jahr bis Ende Februar in der Geschäftsstelle vorliegen. Wenn kein aktueller Nachweis vorgelegt wird, stellen wir den Mitgliedsbeitrag automatisch auf den regulären Beitrag um.

Eine Mitgliedschaft ohne Bezug der Zeitschrift Kontext ist zum reduzierten Beitrag möglich bei Vertretern von Instituten oder bei Ehegatten/Lebenspartnern, um einen „Doppelbezug“ zu vermeiden.

Außerordentliche Mitglieder

Mitglieder in systemischer Weiterbildung zahlen auf Antrag den ermäßigten Beitragssatz und sind dann außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht. Ein Nachweis über die Weiterbildungsteilnahme muss jährlich unaufgefordert vorgelegt werden. Er muss im laufenden Jahr bis Ende Februar vorliegen. Wenn kein aktueller Nachweis vorgelegt wird, stellen wir die Mitgliedschaft automatisch auf eine ordentliche Mitgliedschaft zum regulären Mitgliedsbeitrag um. Außerordentliche Mitgliedschaft gilt nur während der Teilnahme an mindestens einjährigen Weiterbildungsgängen und längstens bis zum Erwerb eines DGSF-Zertifikats.

Bei verspätet eingereichten Nachweisen überweisen wir den zuviel gezahlten Betrag zurück abzüglich einer Bearbeitungs-/Bankgebühr von 10,- Euro.

Adresse und Postversand

Bitte teilen Sie uns eine Änderungen Ihrer Adresse rechtzeitig mit, damit Sie unsere Post ohne Umwege erreicht (in der Regel jährlich die Einladung zur Mitgliederversammlung, vierteljährlich die Fachzeitschrift Kontext mit den „DGSF-Mitteilungen“, nach unseren Adressen direkt vom Verlag versandt). Auf Anforderung erhalten Sie weitere Informationen auch per E-Mail über die „DGSF-Mailingliste“.

Aus organisatorischen Gründen verwalten wir für jedes Mitglied nur einen Datensatz. Wenn Sie in (Internet-)Listen mit einer Praxis- oder Dienstadresse geführt werden wollen, so versenden wir auch an diese Adresse die „Vereinspost“.

 

Nutzung der DGSF-Internetseiten

Als DGSF-Mitglied können Sie den Mitgliederbereich der DGSF-Seiten nutzen. Sie erhalten dafür eine Kennung und ein Passwort. Ein Mitgliederverzeichnis wird im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt; E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden dort nicht veröffentlicht. Die Nutzung dieser Daten ist nur im Rahmen der Vereinstätigkeit erlaubt.

Mitglieder der DGSF können ein Mitgliederportrait im Internet veröffentlichen, institutionelle Mitglieder, die Weiterbildung anbieten, können darüber hinaus die Weiterbildungsdatenbank nutzen. Als zertifiziertes DGSF-Mitglied werden Sie in der entsprechenden Datenbank auf unseren Internetseiten geführt, wenn Sie dem Eintrag nicht widersprechen.

Hinweis: Wir verwalten unsere Daten per EDV. Die Daten werden nur für Vereinszwecke verwendet.


Köln, Juni 2006

Mitgliedsbeiträge gemäß Beschluss der MV 10/2007 angepasst.
Stand April 2008