Anerkennung für Systemische Therapie vom OVG NRW
Last modified 15.10.2008 11:38
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Anfang August ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2006 zur Zulassung der Systemischen Therapie für die Psychotherapie-Ausbildung bestätigt: Das Land ist verpflichtet, Ausbildungsstätten mit vertiefter Ausbildung in Systemischer Therapie/Familientherapie staatlich anzuerkennen unabhängig von einer – bisher noch nicht vorliegenden – positiven Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie.
Der Senat des OVG hat seinen Beschluss über die Berufung am 4. August 2008 ohne mündliche Verhandlung gefällt, weil er die Berufung „einstimmig für unbegründet und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht für erforderlich hält“ (Az.: 13 A 2146/06). Damit wird das Urteil des VG Düsseldorf vom 7. April 2006 (Az.: 26 K 9121/03) bestätigt, in dem das „Vertiefungsgebiet Systemische Therapie/Familientherapie" als „wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren im Sinne des § 1 Abs. 3 PsychThG“ beurteilt worden ist. Bei der Klage vor dem Verwaltungsgereicht ging es um die Erteilung der Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten.
Revision gegen den OVG-Beschluss ist zugelassen, Entscheidungsinstanz ist dann das Bundesverwaltungsgericht.
