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Mediationsgesetz in Kraft

zuletzt verändert: 21.10.2012 22:04

Das neue Mediationsgesetz ist Ende Juli in Kraft getreten. Damit gibt es in Deutschland erstmals konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Das neue Gesetz soll zu einer Stärkung der Mediation führen und künftig Gerichte entlasten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) begrüßt die "Regelungen zur Stärkung der Mediation in vollem Umfang". Das Gesetz stelle klar, dass die Mediation außerhalb des Gerichts stattfinden soll. Durch die Einführung des Güterichtermodells werde aber den Parteien auch noch im gerichtlichen Verfahren eine konsensuale Beilegung ihres Konfliktes ermöglicht.

Anstoß für die ein Mediationsgesetz war eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom Mai 2008, die die EU-Mitglieder verpflichtete, bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Bereich der grenzüberschreitenden Streitigkeiten bis zum  Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen. Das jetzige Gesetz geht über die notwendigen  Regelungen nach EU-Recht hinaus. DGSF-Mitglied Dr. Joseph Rieforth von d er Uni Oldenburg war als Experte in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.

Das neue Gesetz beinhaltet die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“. Welche Kriterien für diesen Titel erfüllen müssen, muss aber noch festgelegt werden. Die DGSF hat bereits Richtlinien für eine systemische Mediationsweiterbildung erarbeitet, die auf der nächsten  Mitgliederversammlung beschlossen werden sollen.

Streitig zwischen Bundestag und Bundesrat war vor allem die „gerichtsinterne Mediation“. Die jetzige Einigung stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine „Mediationskostenhilfe“ analog zur Prozesskostenhilfe  ist im Rahmen der Gesetzgebung gefordert, aber nicht beschlossen worden. Die fehlende Mediationskostenhilfe wird von der BAFM kritisiert: "Wenn die Mediation eine echte Alternative zum gerichtlichen Verfahren sein soll, dann muss sie auch gleichermaßen finanziell ausgestattet werden."

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