Bundesjustizministerin empfiehlt Familientherapie zum Schutz von Kindern – DGSF fordert Anerkennung der Familientherapie
DGSF-Presseinformation, 19.7.2007
Familiengerichte
sollen künftig im Interesse vernachlässigter oder misshandelter Kinder auch
Familientherapie anordnen können. Dies erläuterte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries im Zusammenhang mit dem jüngst im Kabinett verabschiedeten
Gesetzentwurf zum Schutz von gefährdeten Kindern. Die Deutsche Gesellschaft für
Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) weist darauf hin, dass
Familientherapie dann endlich auch in Deutschland für die
Psychotherapieausbildung zugelassen werden sollte. Bisher gibt es keine
staatlich anerkannte Ausbildung für die Systemische Therapie/Familientherapie
und Familientherapie darf nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt
werden.
Zahlreiche
wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass Familientherapie gerade bei
Familien mit Kindern, die eine Störung des Sozialverhaltens zeigen, sehr
wirksam ist. Familientherapeutinnen und -therapeuten, die in „Problemfamilien“
arbeiten, haben auch viel Erfahrung mit Eltern, die zunächst diese Hilfe gar
nicht wünschen. In der Praxis wird deshalb „Aufsuchende Familientherapie“
häufig von Jugendämtern im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe finanziert.
Internationale Studien zeigen zudem, dass Familientherapie ein sehr kostengünstiges
Behandlungsverfahren ist, das Behandlungskosten auch bei Angehörigen verringert
und damit das Gesundheitswesen finanziell entlastet. Auch in Deutschland ist
Systemische Therapie in der stationären und ambulanten Behandlung weit
verbreitet. In Erziehungsberatungsstellen wird schon heute Systemische
Familientherapie oder Systemische Beratung am häufigsten verwendet.
Die DGSF
ist ein berufsübergreifender Fachverband für Systemische Therapie, Beratung und
Supervision mit rund 2700 Mitgliedern. Darunter sind zahlreiche
Weiterbildungsinstitute, die systemische Weiterbildung anbieten. Die DGSF setzt
sich dafür ein, dass diese Institute künftig auch anerkannte Ausbildungen zum Systemischen
Familientherapeuten oder zum Systemischen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten anbieten können und dass Familientherapie auch in
der ambulanten Behandlung von den Krankenkassen bezahlt wird.
verantwortlich:
Bernhard Schorn, DGSF
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