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DGSF-empfohlene systemisch-familienorientiert arbeitende Einrichtungen

zuletzt verändert: 19.09.2012 10:23

Hier finden Sie alle Informationen zu den "DGSF-empfohlenen Einrichtungen": Qualitätskriterien, Reflexionsliste, Antragsformular, Checkliste zum Antrag

Unser grundlegendes ZielDGSF-empfohlen / Siegel

Die DGSF unterstützt Einrichtungen im psychosozialen Bereich, u.a. Kliniken und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, darin, eine systemisch-familienorientierte Arbeitsweise als verbindendes grundlegendes Arbeitskonzept in ihrer Arbeit mit PatientInnen oder KlientInnen, deren Angehörigen und weiteren Netzwerken, deren Überweisern und Nachbehandlern/-versorgern zu etablieren, zu pflegen und mit dieser Arbeit auch nach außen zu werben. Die Werbung erfolgt über diese Internetseite und über zusätzliche Werbekampagnen.

Die DGSF-Empfehlung für eine Einrichtung stützt sich neben der Anzahl systemisch fort- und weitergebildeter Fachleitungen und FachmitarbeiterInnen darauf, dass mehrere Einrichtungen sich gegenseitig besuchen, anhand einer „Reflexionsliste systemische Prozessgestaltung“ ihre Arbeitsweise miteinander diskutieren und die Ergebnisse ihrer Besuche auf dieser Internetseite veröffentlichen. Hinzu kommen eine Selbstbeschreibung der Einrichtung („Wie arbeiten wir systemisch-familienorientiert?“, Angaben zur Organisationsstruktur) und eine Evaluation (Fremdbeschreibung) auf derselben Seite.


Zugangskriterien

  1. Institutionelle Mitgliedschaft in der DGSF
  2. Absichtserklärung/Selbstverpflichtung: Die an einer DGSF-Empfehlung interessierte Einrichtung verpflichtet sich, die Ethik-Richtlinien der DGSF einzuhalten, die fachlichen Standards systemischen Handelns im Arbeitskontext zu wahren, die Möglichkeitsräume ihrer KlientInnen/KundInnen zu erweitern und deren Selbstorganisation zu fördern.


Qualitätskriterien für eine DGSF-Empfehlung

1. Qualifizierung der MitarbeiterInnen

Die Anzahl der systemisch fort- und weitergebildeten FachmitarbeiterInnen unterscheidet sich in Kliniken und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen wie folgt:

1.1 Qualifizierung der MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe:

a)    Mindestens 50% oder mehr der Fachleitungen (d.h. die für die Fallarbeit verantwortlichen Leitungspersonen, d.h. Geschäftsführung, Abteilungs-/Bereichsleitung, entsprechende Berufsgruppen aus dem sozialen und betriebswirtschaftlichen Kontext) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

b)    Mindestens 50% der FachmitarbeiterInnen (d.h. die in die „alltagsversorgende“ Fallarbeit eingebundenen Fachkräfte, wie z.B. ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, Heil- und SozialpädagogInnen) haben eine systemische Fortbildung von mindestens 9 Tagen/90 Unterrichtseinheiten an DGSF-/SG-Instituten oder in Verantwortung von externen DGSF-/SG-Lehrenden absolviert oder begonnen. Die Fortbildung soll sich über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstrecken.

Und / Oder mindestens 50% der FachmitarbeiterInnen (d.h. die für die Fallarbeit inhaltlich verantwortlichen Fachkräfte, wie z.B. Gruppenleitung, Erziehungsleitung, Fachanleitung, weitere Berufsgruppen im therapeutischen Dienst) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

c)    Kollegiale Intervision und systemische Supervision finden kontinuierlich statt.

 

1.2 Qualifizierung der MitarbeiterInnen in Kliniken:

a)    Mindestens 50% oder mehr der fallführenden TherapeutInnen mit Leitungsfunktion (wie z.B. Ärzte, PsychologInnen) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

b)    Mindestens 50% der SpezialtherapeutInnen und MitarbeiterInnen des pflegerisch-erzieherischen Bereiches haben eine systemische Fortbildung von mindestens 9 Tagen/90 Unterrichtseinheiten an DGSF-/SG-Instituten oder in Verantwortung von externen DGSF-/SG-Lehrenden absolviert oder begonnen. Die Fortbildung soll sich über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstrecken.

Oder mindestens 25% der fallführenden TherapeutInnen (d.h. die für die Fallarbeit verantwortlichen Fachkräfte, wie z.B. Ärzte, PsychologInnen, SozialpädagogInnen) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

c)    Kollegiale Intervision und systemische Supervision finden kontinuierlich statt.

 

2. Selbstbeschreibung: Eine Selbstbeschreibung, in welcher Weise die Einrichtung „systemisch-familienorientiert“ arbeitet und die Auskunft über die Organisationsstruktur (u.a. Anzahl der MitarbeiterInnen, Anzahl der Leitungskräfte, Angabe der Berufsbezeichnungen) gibt, wird verfasst und auf den DGSF-Internetseiten zur Veröffentlichung freigegeben.

3. Besuchsprojekt: An einem Besuchsprojekt nehmen mindestens 3 Einrichtungen teil. Sie besuchen sich gegenseitig, nachdem sie wechselseitig ihre Selbstreports gelesen haben und beobachten ihre Praxis wechselseitig nach den Kriterien der „Reflexionsliste systemische Prozessgestaltung“. Der Besuch dauert zwischen einem halben Tag bei kleinen und bis zu zwei Tagen bei großen Einrichtungen. Die Besuche werden von den Einrichtungen selbst organisiert. Ein Resümee der Besuche wird verfasst und ebenfalls auf die DGSF-Internetseiten gestellt.

4. Fremdbeschreibung/Evaluation: Die Einrichtung erklärt sich bereit, Ergebnisse ihrer Tätigkeit aus der Fremdperspektive (Klienten, Angehörige, Überweiser) zu evaluieren, zu beschreiben und Ergebnisse wünschenswerterweise jährlich auf der genannten DGSF-Internetseite zu veröffentlichen.

 

Prozedere des Empfehlungsverfahrens

  1. Die Empfehlung erfolgt nach Erfüllung der o.a. Kriterien für die Dauer von jeweils 3 Jahren.

  2. Über die Erfüllung der Kriterien entscheidet eine dreiköpfige „Empfehlungsgruppe“ bestehend aus je einem Mitglied des DGSF-Vorstands, der DGSF-Fachgruppe Kinder- und Jugendhilfe und der DGSF-Fachgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie.

  3. Die Bearbeitungsgebühr für das Empfehlungsverfahren wird gestaffelt: Sie beträgt bei einer Einrichtungsgröße bis zu 5 MitarbeiterInnen Euro 100,-, bei einer Einrichtungsgröße bis zu 25 MitarbeiterInnen Euro 250,- und bei mehr als 25 MitarbeiterInnen Euro 500,-.

  4. Das Prozedere des Empfehlungsverfahrens wird nach 2 Jahren, d.h. im Frühjahr 2014, vom DGSF-Vorstand überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

 

Ausnahmeregelung

Erfüllen interessierte Einrichtungen bei den Qualitätskriterien den Punkt 1.1 b) bzw. Punkt 1.2 b) noch nicht, aber mindestens zur Hälfte, besteht die Möglichkeit, eine DGSF-Empfehlung ausgesprochen zu bekommen, wenn die Einrichtung darlegt, wie sie zukünftig (d.h. binnen drei Jahren) die Standards erfüllen wird.
Über Ausnahmen entscheidet die o.g. dreiköpfige „Empfehlungsgruppe“ nach Einzelfallprüfung.

 

 

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