Richtlinien & Zertifikate
Last modified 21.01.2008 11:22
Mit Richtlinien für Weiterbildungen legt die DGSF ihre Qualitätsstandards für Weiterbildungen fest. Sie beziehen sich auf inhaltliche und formale Mindestanforderungen. Darüber hinaus liegt die Verantwortung für die Gestaltung der Weiterbildungen bei den Instituten. Die Zertifizierungen stellen die Einhaltung dieser Qualitätsstandards sicher.
Zertifizierung
Die DGSF stellt derzeit folgende Zertifikate für Absolventinnen und Absolventen entsprechender Weiterbildungen aus (Infos, wie Sie ein Zertifikat beantragen):
- Systemische Beraterin (DGSF); Systemischer Berater (DGSF)
- Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF); Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
- Systemische Supervisorin (DGSF); Systemischer Supervisor (DGSF)
- Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF); Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF)
Darüber
hinaus vergibt die DGSF Zertifikate für Lehrende (DGSF) und zertifiziert Weiterbildungsgänge/Curricula
auf Antrag von Instituten (Infos
für das Anerkennungsverfahren auf Antrag von Instituten).
Richtlinien
Die DGSF hat auf Ihren
Mitgliederversammlungen im Oktober 2002 und 2003 Richtlinien für
Weiterbildungen in "Systemischer Beratung", "Systemischer Therapie und Beratung" sowie in
"Systemischer Supervision"
verabschiedet; 2005 wurden Richtlinien für die Zertifizierung "Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie" verabschiedet.
- DGSF-Richtlinien Systemische Beratung
- DGSF-Richtlinien Systemische Therapie und Beratung
- DGSF-Richtlinien Systemische Supervision
- DGSF-Richtlinien Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie
Die
Richtlinien beinhalten die Anforderungen, die von Weiterbildungsgängen
zu erfüllen sind, wenn eine Anerkennung durch die DGSF
erfolgen soll.
Übergangsregelungen
Die DGSF hat sich im Herbst 2000 durch einen Zusammenschluss
der bisherigen
Verbände Deutsche Arbeitsgemeinschaft
für Familientherapie (DAF) und Dachverband für
Familientherapie und systemisches Arbeiten (DFS)
gebildet.
Beide Verbände hatten Richtlinien für Zertifizierungen
von Weiterbildungen, die zunächst für eine Übergangsfrist
noch gültig waren: Weiterbildungen in Beratung oder
Therapie, die bereits nach den Standards von DFS oder DAF
anerkannt waren und die bis zum 30. Juni 2004 begonnen haben, behalten
die Anerkennung nach den alten Regelungen; für Weiterbildungen in Systemischer Supervision gelten alte DFS-Anerkennungen bei einem Beginn bis zum 30. Juni 2005.
DFS-Richtlinien für Beratung, Therapie und Supervision.
Bei
der DAF galten folgende Richtlinien für
die Therapieweiterbildung:
300 - 350 Stunden Theorie + 100 Stunden Intervision; mindestens
150 Stunden Supervision; mindestens 150 Stunden Selbstreflexion;
mindestens 4 Fälle und 200 Behandlungsstunden; mindestens
3 Jahre Dauer
- 'Umschreibung' - wenn Sie bereits ein Zertifikat von DAF oder DFS haben und ein DGSF-Zertifikat wünschen
- Infos zum Antrag auf Zertifizierung (Gebühren, notwendige Unterlagen ...)
- Infos zur Anerkennung von Weiterbildungsgängen auf Antrag von Weiterbildungsinstituten
- Infos zur Anerkennung von Lehrenden (DGSF)
- 'FAQ-Liste' - Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten zur Zertifizierung
Ethik-Richtlinien der DGSF unter DGSF / "Über uns" oder hier.
