DGSF-Richtlinien Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie
Last modified 18.01.2008 10:48
Richtlinien für die
Zertifizierung der Weiterbildung
„Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie (DGSF)“
Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das Zertifikat „Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie (DGSF)“ vergeben wird.
Institutionelle Voraussetzungen
1. Der Weiterbildungsgang „Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie“ ist ein Aufbauweiterbildungsgang. Er ist curricular konzipiert.
2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt ein Jahr mit einer Mindestanzahl von 330 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 Unterrichtseinheiten berechnet werden.
3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei LehrtherapeutInnen (DGSF). Die verantwortliche Leitung muss mindestens 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung muss darüber hinaus eine weitere LehrtherapeutIn oder SupervisorIn mit abgeschlossener systemischer/ familientherapeutischer Weiterbildung integriert sein.
4. Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen, sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Das Institut hat zu gewährleisten, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.
5. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
6. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden.
Eingangsvoraussetzungen
1. Anerkennung als „Systemische TherapeutIn (DGSF)" oder „Systemische BeraterIn (DGSF)".
Zertifikate der „Systemischen Gesellschaft“ werden anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den DGSF-Richtlinien für die „Systemische Beratung“ entsprechen.
2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im psychosozialen Bereich und eine mindestens 3-jährige Praxiserfahrung.
3. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer/familientherapeutischer Vorgehensweisen mit Kindern und Jugendlichen.
Inhalte der Weiterbildung Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie
Theorie und Methodik (100 UE)
Theorie und Methodik werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt. Dazu gehören:
1. Entwicklungspsychologische und entwicklungspsychopathologische Besonderheiten des Kindes- und Jugendalters und deren Bedeutung für den therapeutischen Zugang und die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
2. Systemdiagnostik unter Berücksichtigung der Abhängigkeit von Kindern und Jugendlichen von ihren komplexen Bezugssystemen; Ressourcendiagnostik; Auswahl und Handhabung von Settingvarianten.
3. Ethische Aspekte (Rechte des Kindes oder Jugendlichen; Auftragsdiskrepanzen zwischen Kindern und Eltern; Problematik des informed consent bei Kindern).
4. Zugangsformen und Therapiemethoden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die die Besonderheiten ihres Entwicklungsstandes, ihrer alterspezifischen Probleme und ihrer Kommunikationsformen besonders berücksichtigen. Spezielle Vorgehensweisen bei spezifischen Störungen und kontextuellen Konstellationen.
5. Besonderheiten der stationären Therapie in Heim und Klinik.
Systemische Supervision (50 UE)
1. 50 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemtherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
2. Während der Weiterbildung ist eine Arbeitssitzung (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen.
Selbsterfahrung (30 UE)
Die Selbsterfahrung umfasst 30 UE und bezieht sich auf die aktuelle Berufs- und Lebenssituation sowie die Herkunftsfamilie.
Therapeutische Praxis/ Beratungspraxis (100 UE)
1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 100 Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durch.
2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien und Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
3. Die TeilnehmerIn weist zwei ausführlich dokumentierte abgeschlossene therapeutische und Beratungsprozesse nach, von denen einer mind. 10 Sitzungen umfasst.
Intervision/ Peer-Gruppe (50 UE)
50 UE Intervision werden von den WeiterbildungsteilnehmerInnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.
Abschluss
Der Abschluss des einjährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.
Zertifikat
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/ Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie entsprechende Aufbauweiterbildung in Systemischer Therapie mit Kindern und Jugendlichen (DGSF) abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische Kinder- und JugendlichentherapeutIn (DGSF)“.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung mit dem Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF abgestimmt werden.
Übergangsregelung
Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2005
in Oldenburg.
Änderungen bei den Eingangsvoraussetzungen und bei den
Inhalten der Weiterbildung (Selbsterfahrung) durch Beschluss der
Mitgliederversammlung am 11. Oktober 2007 in Neu-Ulm
