Eingangsvoraussetzungen Weiterbildung Supervision
Last modified 26.01.2007 14:27
Wenn Sie beabsichtigen eine von der DGSF anerkannten Weiterbildung zur/zum „Systemischen Supervisor/-in“ zu absolvieren, bitten wir Sie folgende Eingangsvoraussetzungen zu beachten:
Vgl. aktuelle Richtlinien (Eingangsvoraussetzungen, die bei Beginn der Weiterbildung erfüllt sein müssen)
1. Hochschul-/Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften (Ausnahmeregelung bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich oder gleichwertiger beruflicher Tätigkeit möglich)
2. Nachweis über mind. 5
Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit sozialen Systemen (zu Beginn der
Supervisions-Weiterbildung)
3. DGSF-Anerkennung als „Systemische/r Berater/-in“ oder „Systemische/r Familientherapeut/-in“ oder Abschluss einer vergleichbaren systemischen Weiterbildung (Ausnahmeregelung ist möglich, wenn sowohl eine andere Zusatzausbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution (z. B. Beratungs-, Therapie- oder Mediationsausbildung) mit Umfang von mind. 300 Std. als auch eine systemische Fortbildung mit einem Umfang von mind. 100 UE geleistet wurden)
4. Nachweis über 2 Jahre
Berufserfahrung nach Abschluss der Beratungs-/ Therapieweiterbildung
5. Nachweis über Teilnahme an mind. 30 Sitzungen Supervision (im Verlauf der letzten 5 Jahre vor Beginn der Supervisions-Weiterbildung) bei DGSF/SG-anerkannten (oder anderen fachbezogenen Verbänden – BdP-, DGSv- etc.) Supervisor/-innen in zwei unterschiedlichen SV-Formen, die u. a. im Rahmen der vorangegangenen Weiterbildung absolviert wurden.
6. Möglichkeiten zur Umsetzung systemischer Supervision während der Weiterbildung