Beantragung eines Zertifikats
Last modified 24.08.2007 09:33
Sie können die Zertifizierung nach den DGSF-Richtlinien bei der DGSF-Geschäftsstelle beantragen, wenn Sie eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen haben.
DGSF-anerkannter Weiterbildungsgang
Wenn Sie an einer Weiterbildung in „Systemischer Beratung“ , „Systemischer Therapie und Beratung“ oder "Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie" teilgenommen haben, die nach den Richtlinien von DGSF anerkannt ist benötigen wir von Ihnen:
- Formloses Anschreiben
- Kopie des Weiterbildungszertifikats (bei "Kinder- und Jugendlichentherapie" auch das Zertifikat der vorausgehenden Beratungs- oder Therapieweiterbildung)
- Kopie des Hochschulabschlusses/Berufsabschlusses
- Bescheinigung des Weiterbildungsinstituts, dass alle Anforderungen der DGSF-Richtlinien erfüllt sind (Formblatt wird vom Weiterbildungsinstitut ausgestellt)
Wenn Sie an einer Weiterbildung in „Systemischer Supervision“ teilgenommen haben, die nach den Richtlinien der DGSF anerkannt ist, benötigen wir von Ihnen:
- Formloses Anschreiben
- Kopie des Weiterbildungszertifikats
- Kopie des Hochschulabschlusses
- Bescheinigung des Weiterbildungsinstituts, dass alle Anforderungen der DGSF-Richtlinien erfüllt sind (Formblatt wird vom Weiterbildungsinstitut ausgestellt)
- Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass Sie die Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben (insbesondere beruflicher Werdegang und Zertifikate der Grund-Weiterbildung)
Die
Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt:
bei
Anerkennungen in Systemischer Beratung, Systemischer
Therapie oder Kinder- und Jugendlichentherapie:
100 Euro für DGSF-Mitglieder, 200 Euro für Nicht-Mitglieder
bei
Anerkennungen in Systemischer Supervision:
200 Euro für DGSF-Mitglieder, 300 Euro für Nicht-Mitglieder
Falls Sie die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt haben (zum Beispiel kein Hochschulabschluss im humanwissenschaftlichen Bereich bei der Therapie-Weiterbildung) und deshalb eine DGSF-Anerkennung nur über eine
Ausnahmeregelung möglich ist, benötigen wir von Ihnen zusätzlich:
Ein
Empfehlungsschreiben Ihres Instituts, einen beruflichen
Werdegang, eine Bescheinigung über Ihre bisherige beraterische/therapeutische Tätigkeit.
Weiterbildungsgänge ohne DGSF-Anerkennung
Absolventinnen und Absolventen von nicht DGSF-anerkannten Weiterbildungsgängen können nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6.10.2005 nicht mehr von der DGSF zertifiziert werden. Sie haben aber die Möglichkeit, sich an ein Institut mit DGSF-anerkannten Weiterbildungen zu wenden und mit diesem über Möglichkeiten und Bedingungen eines Quereinstiegs oder einer anderen Form der Nachqualifikation zu verhandeln und somit die Voraussetzungen für die DGSF-Anerkennung zu erlangen.
Wenn der von Ihnen absolvierte Weiterbildungsgang so oder ähnlich in späteren Jahren einen DGSF-Anerkennung erlangt hat, ist eine Zertifizierung durch die DGSF weiterhin möglich, wenn das verantwortliche Institut bescheinigt, dass die Weiterbildung in allen Punkten der später anerkannten entspricht oder die fehlenden Leistungen im Anschluss an die Weiterbildung nachgeholt wurden.
Die Information darüber, welche Weiterbildungsgänge von der DGSF anerkannt sind finden Sie unter "Weiterbildungsinstitute".
Informationen für Absolventinnen und Absolventen mit Weiterbildungszertifikat der Systemischen Gesellschaft (SG) finden Sie hier.
Überweisung der Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr für die Prüfung des Antrags überweisen Sie bitte auf das Konto der DGSF: 8240400, bei der Bank für Sozialwirtschaft (BLZ 370 205 00) mit dem Verwendungszweck "Zertifikatsantrag [Name]".
- 'Umschreibung'- wenn Sie bereitsein Zertifikat von DAF oder DFS haben und ein DGSF-Zertifikatwünschen
- 'FAQ-Liste'- Liste mit häufig gestellten Fragenund Antworten zur Zertifizierung
