FAQ-Liste zur Zertifizierung
Last modified 17.09.2007 17:20
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zertifizierung
Wann soll ich die Anerkennung beantragen?
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung.
Wenn ich eine Ausnahmeregelung beantragen will, weil ich das Zertifikat
"Systemische TherapeutIn/ FamilientherapeutIn" anstrebe, aber über keinen
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfüge: wann und wie soll ich das
klären?
Eine endgültige Entscheidung über das Erlangen des
Zertifikats kann erst nach Beendigung der Weiterbildung erfolgen, denn erst dann
kann geprüft werden, ob alle notwendigen Kriterien erfüllt sind. Wenn Sie eine
Ausnahmeregelung benötigen, müssen Sie außer dem Zertifikat Ihres
Weiterbildungsinstituts noch folgende weitere Unterlagen einreichen:
1. Beleg
über mindestens 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen Feld
2. Beleg
über Ihre beraterische/therapeutische Berufstätigkeit während der
Weiterbildung
3. Empfehlung Ihres Weiterbildungsinstituts
Die DGSF
bietet aber auch die Möglichkeit einer Voranfrage. In diesem Fall reichen Sie
bereits zu Beginn der Weiterbildung - oder davor - die drei oben genannten Belege
ein und erhalten Bescheid, ob unter diesen Voraussetzungen einer
Ausnahmeregelung grundsätzlich zugestimmt wird.
Wenn ich schon Teile einer Weiterbildung absolviert habe und nun das Institut wechseln will: wie bekomme ich heraus, was mir zur Anerkennung fehlt?
Das Institut, bei dem Sie Ihre Weiterbildung abschließen wollen, prüft, welche Vorleistungen es Ihnen anerkennen kann. (Diese Prüfung wird nicht von der DGSF vorgenommen.)
Sind diese ausführliche Prüfung, all die Nachweise, Formblätter und die möglicherweise lange Bearbeitungszeit einfach nur Schikane?
Das Verfahren zur Zertifzierung dient der Qualitätssicherung systemischer Weiterbildungen und ist nicht als Schikane gedacht. Die Gutachterinnen bemühen sich, so zügig und kundenfreundlich wie möglich zu arbeiten, allerdings machen sie diese Arbeit ehrenamtlich und nebenher, sie sind über ganz Deutschland zerstreut. Und sie bemühen sich, die in den Richtlinien festgelegten Standards für Qualität auch tatsächlich zu sichern.
Angenommen, mein/unser Antrag wird abgelehnt: was können wir machen?
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dieser Widerspruch wird vom Vorstand und vom Fort- und Weiterbildungsausschuss geprüft. Bei einer erneuten Ablehnung haben Sie noch die Möglichkeit, sich an den Vermittlungsausschuss der DGSF zu wenden.
Warum wurde mein Antrag abgelehnt, obwohl eine Kollegin bei gleichen Bedingungen ihre Anerkennung erhalten hat?
Möglicherweise haben bei der Kollegin doch andere Voraussetzungen bestanden. Daneben kann es allerdings auch passieren (was wir zu vermeiden suchen), dass Fehler passieren - sowohl bei der Anerkennung als auch bei der Ablehnung. Deshalb ist es gut, wenn Sie evtl. Widerspruch einlegen. Allerdings werden wir eine fehlerhafte Anerkennung nur aus Gründen der Gleichbehandlung nicht wiederholen.
