Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemische Beratung (DGSF)“
Last modified 13.09.2006 12:46
Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das Zertifikat „Systemische Beratung (DGSF)“ vergeben wird.
Institutionelle Voraussetzungen
1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt mind. zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 550 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie Beratungs-Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 Unterrichtseinheiten berechnet werden.
3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei Lehrenden für Beratung (DGSF). Die verantwortliche Leitung muss mindestens 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung müssen darüber hinaus mindestens zwei weitere Lehrende für Beratung oder SupervisorInnen mit abgeschlossener systemischer/familientherapeutischer Weiterbildung integriert sein.
4. Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen und die Selbsterfahrung, sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Das Institut hat zu gewährleisten, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.
5. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
6. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden.
Eingangsvoraussetzungen
1.
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im
Bereich der Humanwissenschaften und psychosoziale Praxiserfahrungen
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige
Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld.
2. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Beratung.
Inhalte der Weiterbildung Systemische Beratung
Theorie und Methodik (200 UE)
1. Theoretische Grundlagen systemischer Beratung und unterschiedlicher Klientensysteme (Familien, Gruppen, Teams, Institutionen, Organisationen); historische Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des systemischen Arbeitens; soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen;
2. Systemische Grundhaltungen; Lösungs- und Ressourcenorientierung; Prozessorientierung; Kontextsensibilität; Entwicklung einer professionellen, beraterischen Identität;
3. Kontextanalyse; Auftragsklärung; komplexe Systeme und ihre Vernetzung; Analyse und Dynamik von Institutionen und Organisationen; Veränderung und Krisen in Klientensystemen; Qualitätssicherung;
4. Systemische Gesprächsführung und Fragetechniken; Moderationstechniken; Interventionsmöglichkeiten; kreative und darstellende Methoden; interinstitutionelle Kooperation.
Systemische Supervision (100 UE)
1. 100 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen Beratungspraxis
2. Während der Weiterbildung ist mind. eine Arbeitssitzung (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen.
Berufsfeldrelevante Selbsterfahrung / Selbstreflexion (100 UE)
Die Selbsterfahrung umfasst 100 UE und bezieht sich auf die aktuelle Berufs- und Lebenssituation sowie die Herkunftsfamilie.
Systemische Beratungspraxis (70 UE)
1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 70 Beratungsstunden unter begleitender Supervision durch.
2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
3. Die TeilnehmerIn weist drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Beratungsprozesse nach.
Intervision / Peer-Gruppe (80 UE)
80 UE Intervision werden von den WeiterbildungsteilnehmerInnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.
Abschluss
Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.
Zertifikat
AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen ein Zertifikat.
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/ Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische BeraterIn (DGSF)“.
Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF beantragt werden.
Übergangsregelung
Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die bis zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen Regelungen.
Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 in Freiburg,
Eingangsvoraussetzungen modifiziert durch Beschluss der Mitgliederersammlung am
30.September 2004 in Berlin,
Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen und den Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2005 in Oldenburg.
