Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemische Supervision (DGSF)“
Last modified 13.09.2006 12:52
Diese
Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines
Institutes anerkannt und bei Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung
das Zertifikat „Systemische Supervision (DGSF)“ vergeben wird.
Institutionelle Voraussetzungen
1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt mind. 2 Jahre mit einer Mindestzahl von 550 Unterrichtseinheiten (1 UE = min. 45 Min.) Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 UE berechnet werden.
3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei Lehrenden für Supervision (DGSF). Die verantwortliche Leitung muss mindestens 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung muss darüber hinaus mindestens eine/e weitere/r Lehrende/r für Systemische Supervision integriert sein.
4. Die LehrsupervisorInnen sind DGSF-anerkannt oder verfügen über eine systemische Supervisionsweiterbildung bzw. -anerkennung. Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen und die Selbsterfahrung, sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Das Institut hat zu gewährleisten, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.
5. Kursleitung und weiterbildungsbegleitende Lehrsupervision sind in Teilen der Weiterbildung personell getrennt.
6. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
7. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden
Eingangsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen bei Beginn der Weiterbildung erfüllt sein:
1. In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften. (Ausnahmen sind möglich, z. B. bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich oder gleichwertiger beruflicher Tätigkeit).
2. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit sozialen Systemen.
3. Anerkennung als Systemische BeraterIn (DGSF), Anerkennung als Systemische TherapeutIn (DGSF) oder Abschluss einer vergleichbaren systemischen Weiterbildung (Ausnahmeregelung ist möglich: wenn sowohl eine andere Zusatzausbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle, und Institution, z. B. eine Beratungs-, Therapie- oder Mediationsausbildung, Umfang mind. 300 Std. als auch eine systemische Fortbildung mit einem Umfang von mind. 100 UE geleistet wurden).
4. In der Regel 2 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Beratungs-/ Therapieweiterbildung.
5. Im Verlauf der letzten 5 Jahre Teilnahme an mind. 30 Sitzungen Supervision bei DGSF/SG-anerkannten (oder anderen fachbezogenen Verbänden – BdP-, DGSv- etc. anerkannten) SupervisorInnen in zwei unterschiedlichen SV-Formen, die u. a. im Rahmen der vorangegangenen Weiterbildung absolviert wurden.
6. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Supervision während der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung Systemische Supervision
Theorie und Methodik (250 UE)
Theorie und Methodik werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt.
1. Grundlagen von Supervision: Theoretische Basiskonzepte, Geschichte, Ethik, Supervision als Beruf, Systemtheorie, Organisationstheorie, Gruppendynamik.
2. Systemische Modelle für die Beschreibung und Erklärung von Prozessen, Dynamiken und Konflikten im beruflichen Kontext, von kommunikativen Mustern, Organisations- und Beziehungsstrukturen, sowie von Ressourcen und Lösungskompetenzen.
3. Didaktische und methodische Vorgehensweisen in verschiedenen Settings.
4. Die Vernetzung von KlientInnen/KundInnen, MitarbeiterInnen und Leitungs-/Führungskräften innerhalb ihrer Institution/Organisation im gesellschaftlichen Kontext.
Systemische Supervisionspraxis (100 UE)
1. Die TeilnehmerInnen führen während der Weiterbildung eigene Supervisionen von insgesamt mind. 100 UE durch, die durch die Lehrsupervision begleitet werden.
Die TeilnehmerIn weist (bis max. 2 Jahre nach Beendigung der Weiterbildung) mind. 5 abgeschlossene Supervisionsprozesse nach, von denen ein Prozess mind. 10 Sitzungen umfasst und nur ein Prozess als Einzelsupervision durchgeführt wurde.
2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Supervisionsprozesse werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen) und die Dokumentation in der Lehrsupervision oder Weiterbildung besprochen.
Systemische Lehrsupervision (100 UE)
1. Teilnahme an 100 UE fortlaufende begleitender Lehr-Supervision zu der systemischen Supervisionspraxis (aufgeteilt auf mind. 2 Prozesse mit mind. 2 verschiedenen SupervisorInnen)
2. Während der Weiterbildung werden von der TeilnehmerIn mindestens zwei Arbeitssitzungen von Supervisionen in der Weiterbildung oder in der Supervision vorgestellt.
Berufsfeldrelevante Selbstreflexion (50 UE)
Die Selbstreflexion umfasst 50 UE und bezieht sich auf die aktuelle Berufs- und Lebenssituation.
Intervision (50 UE)
Die TeilnehmerInnen führen im Rahmen der Weiterbildung Intervision (Peer-Supervision) von mind. 50 UE durch.
Abschluss
Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.
Zertifikat
AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen ein Zertifikat.
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet „ Frau/Herr .... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Supervision abgeschlossen und ist anerkannt als "Systemische/r SupervisorIn (DGSF)“.
Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen können durch das Weiterbildungsinstitut beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF beantragt werden.
Übergangsregelung
Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Weiterbildungen, die bereits nach den Standards vom DFS anerkannt sind und die bis zum 30. Juni 2005 beginnen, können die Anerkennung nach den bisherigen Regelungen behalten.
Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 18. September 2003 in Magdeburg, Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen und den Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2005 in Oldenburg.
