Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemische Therapie und Beratung (DGSF)“
Last modified 13.09.2006 12:50
Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das Zertifikat „Systemische Therapie und Beratung (DGSF)“ vergeben wird.
Institutionelle Voraussetzungen
1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt drei Jahre mit einer Mindestanzahl von 900 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische/Beratungs-Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 Unterrichtseinheiten berechnet werden.
3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei LehrtherapeutInnen (DGSF). Die verantwortliche Leitung muss mindestens 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung müssen darüber hinaus mindestens zwei weitere Lehrende oder SupervisorInnen mit abgeschlossener systemischer/ familientherapeutischer Weiterbildung integriert sein.
4. Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen und die Selbsterfahrung, sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Das Institut hat zu gewährleisten, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.
5. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
6. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden.
Eingangsvoraussetzungen
1. In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften (Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, z.B. bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich Tätigkeit und mind. 3-jähriger Berufserfahrung).
2. Psychosoziale Praxiserfahrung
3. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer/ familientherapeutischer Vorgehensweisen
Inhalte der Weiterbildung Systemische Therapie und Beratung
Theorie und Methodik (300 UE)
Theorie und Methodik werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt.
1. Systemisches Basiswissen: Wissenschaftstheoretische und epistemologische Positionen, Grundlagen, aktuelle Entwicklungen, Familientherapeutische/ systemische Schulen und Schnittstellen zu anderen relevanten therapeutischen und beraterischen Richtungen, Geschichte der Familientherapie/ systemische Therapie, Einbeziehung von gesellschaftlichen und institutionellen Kontexten.
2. Systemische Diagnostik: Systemische Modelle für die Beschreibung und Erklärung psychischer, psychosomatischer und körperlicher Symptome, von Konflikten und Problemen, von kommunikativen Mustern, Beziehungsstrukturen, Verarbeitungs- und Bewältigungsformen sowie für die Diagnostik von Ressourcen und Lösungskompetenzen.
3. Therapeutischer bzw. Beratungs-Kontrakt: Therapeutische/ beraterische Haltung, Indikations- und Kontextklärung, Aufbau, Entwicklung, Beendigung einer therapeutischen/Beratungs-Beziehung, Kooperation mit KlientInnen, sowie Anerkennung und Förderung der systemeigenen Ressourcen, Reflexion der Rolle als TherapeutIn/ BeraterIn und des Arbeitskontextes.
4. Systemische Methodik: Vermittlung und Training systemischer Interventionen und Techniken, auch bezogen auf unterschiedliche Settings, Kontexte und Arbeitsfelder sowie auf Planung, Durchführung und Evaluation.
Systemische Supervision (150 UE)
1. 150 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen/ familientherapeutischen / Beratungs-Praxis.
2. Während der Weiterbildung sind zwei Arbeitssitzungen (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen.
Selbsterfahrung (150 UE)
Die Selbsterfahrung umfasst 150 UE und bezieht sich auf die Herkunftsfamilie sowie die aktuelle Lebens- und Berufssituation.
Therapeutische Praxis/ Beratungspraxis (200 UE)
1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 200 Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durch.
2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien und Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
3. Die TeilnehmerIn weist vier ausführlich dokumentierte abgeschlossene therapeutische und Beratungsprozesse nach, von denen einer mind. 10 Sitzungen umfasst.
Intervision/ Peer-Gruppe (100 UE)
100 UE Intervision werden von den WeiterbildungsteilnehmerInnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.
Abschluss
Der Abschluss des dreijährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.
Zertifikat
AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen ein Zertifikat.
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/ Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Therapie und Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische TherapeutIn / FamilientherapeutIn (DGSF)“.
Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für Absolventinnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung mit dem Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF abgestimmt werden.
Übergangsregelung
Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die bis zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen Regelungen.
Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 in Freiburg,
Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen und den Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2005 in Oldenburg.
