Richtlinien zur Zertifizierung von „Lehrenden (DGSF)“
Last modified 18.12.2007 14:51
1. „LehrtherapeutIn für Systemische Therapie (DGSF)"
Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen die DGSF das Zertifikat „LehrtherapeutIn für Systemische Therapie (DGSF)“ vergibt.
Voraussetzungen der BewerberIn:
1. DGSF-Zertifikat für Systemische Therapie und Beratung
2. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften
3. Feldkompetenz: Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis und -erfahrung sowie kontinuierliche Arbeit als Systemische TherapeutIn während der Weiterbildungstätigkeit.
4. Weiterbildungserfahrung: Eine fünfjährige Lehrerfahrung (von mind. 120 Tagen oder 960 UE) im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in systemischer Therapie, davon Co-Leitung (sowohl in Lehre wie auch in Fallsupervision) in einem DGSF-anerkannten Weiterbildungsgang eines Mitgliedsinstituts (durchgängig in einer kompletten Weiterbildung bzw. in zwei Weiterbildungen je mind. zur Hälfte des Umfangs) in systemischer Therapie.
5. Empfehlung durch das Mitgliedsinstitut, bei dem die Co-Leitung stattgefunden hat.
6. Verpflichtung zur eigenen Supervision/Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung bzw. Teilnahme an Fachtagungen.
7. Mitgliedschaft in der DGSF
8. Bei Austritt aus der DGSF sowie bei schwerwiegenden Verfehlungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Lehrtätigkeit wird die Anerkennung nach § 4 Abs. 10 der Satzung entzogen.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Zertifikat
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet:
„Frau/Herr … erfüllt die Richtlinien für Lehrende der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und wird anerkannt als
‚LehrtherapeutIn für Systemische Therapie (DGSF)’.
Die Anerkennung ist an die Mitgliedschaft in der DGSF sowie an die Selbstverpflichtung zu Supervision bzw. Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung gebunden.“
2. „Lehrende/r für Systemische Beratung (DGSF)“
Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen die DGSF das Zertifikat
„Lehrende/r für Systemische Beratung (DGSF)“ vergibt.
Voraussetzungen der BewerberIn:
1. DGSF-Zertifikat für Systemische Beratung
2. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften
3. Feldkompetenz: Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis und -erfahrung sowie kontinuierliche Arbeit als Systemische BeraterIn/TherapeutIn während der Weiterbildungstätigkeit.
4. Weiterbildungserfahrung: Eine fünfjährige Lehrerfahrung (von mind. 120 Tagen oder 960 UE) im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in systemischer Beratung, davon Co-Leitung (sowohl in Lehre wie auch in Fallsupervision) in einem DGSF-anerkannten Weiterbildungsgang eines Mitgliedsinstituts (durchgängig in einer kompletten Weiterbildung bzw. in zwei Weiterbildungen je mind. zur Hälfte des Umfangs) in systemischer Beratung / Therapie.
5. Empfehlung durch das Mitgliedsinstitut, bei dem die Co-Leitung stattgefunden hat.
6. Verpflichtung zur eigenen Supervision/Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung bzw. Teilnahme an Fachtagungen.
7. Mitgliedschaft in der DGSF
8. Bei Austritt aus der DGSF sowie bei schwerwiegenden Verfehlungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Lehrtätigkeit wird die Anerkennung nach § 4 Abs. 10 der Satzung aberkannt.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Zertifikat
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet:
„Frau/Herr … erfüllt die Richtlinien für Lehrende der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und wird anerkannt als
‚Lehrende/r für Systemische Beratung (DGSF)’.
Die Anerkennung ist an die Mitgliedschaft in der DGSF sowie an die Selbstverpflichtung zu Supervision bzw. Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung gebunden.“
3. „Lehrende/r für Systemische Supervision (DGSF)“
Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen die DGSF das Zertifikat „Lehrende/r für Systemische Supervision (DGSF)“ vergibt.
Voraussetzungen der BewerberIn:
1. DGSF-Zertifikat für systemische Supervision oder bdp-/DGSv-Anerkennung mit zusätzlicher systemischer Weiterbildung.
2. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften
3. Feldkompetenz: Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis und -erfahrung sowie kontinuierliche Arbeit als Systemische SupervisorIn während der Weiterbildungstätigkeit.
4. Weiterbildungserfahrung: Eine fünfjährige Lehrerfahrung (von mind. 120 Tagen oder 960 UE) im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in systemischer Supervision, davon Co-Leitung (sowohl in Lehre wie auch in Fallsupervision) in einem DGSF-anerkannten Weiterbildungsgang eines Mitgliedsinstituts (durchgängig in einer kompletten Weiterbildung bzw. in zwei Weiterbildungen je mind. zur Hälfte des Umfangs) in systemischer Supervision.
5. Empfehlung durch das Mitgliedsinstitut, bei dem die Co-Leitung stattgefunden hat.
6. Verpflichtung zur eigenen Supervision/ Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung bzw. Teilnahme an Fachtagungen.
7. Mitgliedschaft in der DGSF
8. Bei Austritt aus der DGSF sowie bei schwerwiegenden Verfehlungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Lehrtätigkeit wird die Anerkennung nach § 4 Abs. 10 der Satzung aberkannt.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Zertifikat
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet:
„Frau/Herr … erfüllt die Richtlinien für Lehrende der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und wird anerkannt als
‚Lehrende/r für Systemische Supervision (DGSF)’.
Die Anerkennung ist an die Mitgliedschaft in der DGSF sowie an die Selbstverpflichtung zu Supervision bzw. Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung gebunden.“
4. Richtlinien für die Mehrfachzertifizierung
Für Lehrende, die für einen Bereich anerkannt sind, kann auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise auch die Anerkennung für einen weiteren Bereich vorgenommen werden, wenn
1. sie über ein DGSF-Zertifikat für den entsprechenden Bereich (Therapie, Beratung, Supervision) und
2. über Erfahrungen in der Co-Leitung/Leitung (sowohl in Lehre wie auch in Fallsupervision) in einem den weiteren DGSF-Richtlinien entsprechenden Weiterbildungsgang eines Mitgliedsinstituts (durchgängig in einer kompletten Weiterbildung bzw. in zwei Weiterbildungen je mind. zur Hälfte des Umfangs) des entsprechenden Bereichs (Therapie, Beratung, Supervision) verfügen und
3. die Anerkennung für diesen weiteren Bereich durch das Mitgliedsinstitut empfohlen wird.
5. Übergangsregelungen
1. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung werden die alten Regelungen ausgesetzt und die neuen Richtlinien treten in Kraft. Danach können keine Anträge nach den alten Regeln mehr gestellt werden. Bis dahin gestellte Anträge werden noch nach den alten Regeln (des DFS) bearbeitet.
2. DGSF-anerkannte TherapeutInnen, BeraterInnen oder SupervisorInnen, die bisher über keine formale Anerkennung als Lehrende/r verfügen und bereits mehr als drei DGSF-, DAF- oder DFS-anerkannte (gilt nur für anerkannte!) Weiterbildungen bis zum Abschluss jeweils in vollem Umfang geleitet haben (in dem jeweiligen Bereich) und eine Empfehlung ihres Instituts zur Anerkennung vorlegen, bekommen auf Antrag die Anerkennung als Lehrende/r für den entsprechenden Bereich (Therapie/ Beratung/ Supervision). Der Antrag ist bis zum 30.6.2004 (Ausschlussfrist) zu stellen.
3. Das bisher gültige Zertifikat „LehrtherapeutIn (DGSF bzw. DFS)" wird auf Antrag umgeschrieben in ein neues Zertifikat „LehrtherapeutIn für systemische Therapie (DGSF)“ bzw. „Lehrende/r für systemische Beratung (DGSF)“ bzw. „Lehrende/r für systemische Supervision (DGSF)“ für die Bereiche, in denen die AntragstellerInnen bereits jeweils drei Weiterbildungen durchgeführt haben. Wer bereits in mehreren Bereichen Weiterbildungen durchgeführt hat, erhält gemäß den Richtlinien für Mehrfachzertifizierung (s.o.) weitere Lehrende-Zertifikate.
4. Alle nach den bisherigen Richtlinien zertifizierten Lehrtherapeuten sind dazu berechtigt, in den Bereichen systemische Beratung, Familientherapie und Supervision anerkannte Weiterbildungen zu leiten. Diese Regelung gilt für fünf Jahre, also bis zum 30.9.2008.
Beschlossen von der
DGSF-Mitgliederversammlung am 18. September 2003 in Magdeburg,
Änderungen bei den
Voraussetzungen durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung am
6.
Oktober 2005 in Oldenburg und am 11. Oktober 2007 in Neu-Ulm
