Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie - DGSF

Der berufsübergreifende
Fachverband für Systemische Therapie,
Beratung und Supervision

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Zertifizierung von Weiterbildungsgängen

Last modified 06.11.2006 14:43

Weiterbildungsinstitute können ihre Weiterbildungen nach den geltenden DGSF-Richtlinien anerkennen lassen.

Die DGSF-Richtlinien für "Systemische Therapie und Beratung" und für "Systemische Beratung" sind seit der Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 gültig. Sie gelten spätestens für alle Weiterbildungen, die nach dem 30. Juni 2004 beginnen, bis dahin sind noch die Übergangsregelungen (siehe Zertifizierung, Übergangsregelungen) möglich. Die DGSF-Richtlinien für "Systemische Supervision" sind seit der Mitgliederversammlung vom 18. September 2003 gültig. Sie gelten spätestens für alle Weiterbildungen, die nach dem 30. Juni 2005 beginnen.

Die Anerkennung eines Weiterbildungsgangs ist seit der Änderung der Richtlinien im Oktober 2005 nur noch möglich, wenn das antragstellende Institut Mitglied der DGSF ist. Die Anerkennung gilt für die Dauer von 5 Jahren.
Die Bearbeitungsgebühr für die erstmalige Anerkennung beträgt  500 Euro. Für die Überprüfung der Anerkennung nach Ablauf von fünf Jahren wird eine Gebühr in Höhe von 250 Euro fällig.


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Hinweise zum Verfahren der Anerkennung für Mitgliedsinstitute

Bei der Beantragung der Zertifizierung Ihrer Weiterbildung durch die DGSF bitten wir, Folgendes zu berücksichtigen:

Alle Anträge werden an jeweils zwei Mitglieder des Fort- und Weiterbildungsausschusses zur Begutachtung weitergeleitet. Bitte reichen Sie daher die folgenden  Unterlagen in dreifacher Ausfertigung in der Geschäftstelle ein.

  • das derzeitige Weiterbildungscurriculum
  • die aktuelle Ausschreibung der Weiterbildung
  • das entsprechende Formblatt, ausgefüllt und unterschrieben von der Institutsleitung (im Mitgliederbereich der Institute)
  • ggf. eine Aufschlüsselung, wie die Stundenzahlen in den einzelnen Bereichen (Methodik/ Selbsterfahrung etc.) durch die in der Ausschreibug aufgewiesenen Seminare abgedeckt werden, da dies sonst häufig nur durch mühsame Rechnungen nachvollzogen werden kann.   
  • Kopien der Zertifikate der anerkannten Lehrtherapeuten
  • Angaben über die Qualifikation der anderen an der Weiterbildung beteiligten Lehrenden (Formblatt im Mitgliederbereich der Institute)
  • ein Muster des Zertifikats, das nach Abschluss der Weiterbildung den AbsolventInnen ausgestellt wird

Das von Ihnen eingereichte Material wird vertraulich behandelt. Es dient ausschließlich der Zertifizierung Ihres Weiterbildungscurriculums.

Wir bemühen uns, die eingereichten Unterlagen so zügig wie möglich zu bearbeiten. Da alle Gutachter diese Aufgabe ehrenamtlich und nebenher erfüllen, kann es bis zu einer endgültigen Entscheidung dennoch mehrere Monate dauern, vor allem wenn Rückfragen notwendig sind. Wir bitten dafür um Verständnis.