Informationen und Aufruf der DGSF an alle Familien- und Systemische TherapeutInnen zu den Kammerwahlen der Psychotherapeuten
März 2001 Mit der erstmaligen Gründung der Psychotherapeutenkammern erfolgen zur Zeit wichtige Weichenstellungen für alle Belange psychotherapeutischer Tätigkeit in Deutschland.
Was ist die Psychotherapeutenkammer?
Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) wurden neben
den bisher bestehenden Heilberufen (Arzt, Zahnarzt, Apotheker),
zwei neue Heilberufe geschaffen:
der/die Psychologische PsychotherapeutIn (PP) und der/die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn (KJP).Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Heilberuferecht der Länder, das zur Errichtung der Kammern für die PPs und KJPs geändert werden muß; in einigen Bundesländern ist dies schon geschehen. Damit sind die Voraussetzungen für die Errichtung von Kammern auf Landesebene geschaffen. Nach der Novellierung des jeweiligen Heilberufgesetzes kann die Kammer auf Landesebene gegründet werden. Die Landespsycho- therapeutenkammern wiederum können sich zur gemeinsamen Interessenvertretung in einer Bundespsychotherapeutenkammer organisieren.
In den zukünftigen Kammern erhalten die beiden neuen Berufe erstmalig die Möglichkeit, ihre beruflichen Belange eigenständig zu regeln und nach außen zu vertreten.
Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; ihr werden vom Staat. hoheitliche Aufgaben übertragen. Kammern gelten als rechtsfähige juristische Person. Sie regeln die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder nach dem Prinzip der autonomen Selbstverwaltung, unterliegen jedoch staatlicher Aufsicht.
Was sind ihre Aufgaben?
Zu den Aufgaben der Kammer gehören u.a. die Wahrnehmung
der beruflichen Belange der Mitglieder, Erlaß von
Berufsordnungen, Überwachung der Erfüllung der
Berufspflichten, Führung von Berufsverzeichnissen,
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen,
Berufsgerichtsbarkeit, Förderung von Fortbildung und
Qualitätssicherung, Regelung der Weiterbildungen und
Bescheinigungen von Zusatzqualifikationen, Anerkennung bzw.
Ermächtigung von Weiterbildungsstätten.
Die Kammer hat das Mandat zur Vertretung des Berufsstandes
gegenüber Behörden, Kostenträgern, öffentlich-rechtlichen
Arbeitgebern, Tarifparteien u.a.
Wer ist Mitglied?
Alle Approbierten, d.h. alle PPs und KJPs, gleichgültig
ob sie in freier Praxis oder im Angestelltenverhältnis
arbeiten, sind Pflichtmitglieder, also Kammerangehörige.
Wer nicht Mitglied in der Kammer sein will, muß seine
Approbation zurückgeben und verzichtet damit auf die
Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie im Sinne
des PsychThG.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Je nach Mitgliederstärke der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer
kann der Jahresbeitrag differieren. In NRW z.B., wo ca.
6.500 approbiert sind, wird der Jahresbeitrag bei voraussichtlich
500,- DM liegen, in Niedersachsen mit ca. 2.700 Mitgliedern
wurden 300.-DM für das Jahr 2000 beschlossen.
Wie wird gewählt?
PP und KJP wählen getrennt ihre VertreterInnen in die
Kammerversammlung, auch wenn es nur eine gemeinsame Kammer
für beide Berufsgruppen gibt. Die Wahl erfolgt nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von
Listen- und Einzelwahlvorschlägen innerhalb des Bezirks
der Kammer getrennt nach Wahlkreisen. Die Wahl erfolgt als
Briefwahl.
In NRW sind die Wahlkreise identisch mit den Regierungsbezirken,
die die Approbation erteilt hatten.; pro 100 Kammerangehörige
kommt hier eine VertreterIn in die Kammerversammlung.
Detaillierte Informationen zum Wahlprocedere in Ihrem Bundesland
erhalten Sie unaufgefordert vom zuständigen Errichtungs-
bzw. Gründungsausschuß Ihrer Psychotherapeutenkammer.
Welche Bedeutung hat die Kammer
und wie nutzt sie den Psychotherapeuten?
Das Psychotherapeutengesetz regelt, wer zur Ausübung
von Psychotherapie zur Feststellung, Heilung oder Linderung
von Störungen mit Krankheitswert berechtigt ist. Die
Kontrolle dieser Tätigkeit überträgt der
Gesetzgeber der Selbstverwaltung in den Psychotherapeutenkammern.
Damit wird die Berufsausübungkontrolle, die bislang
von Ärzten des örtlichen Gesundheitsamtes (man
denke an die HP-Erlaubnis) oder anderen fachfremden Behörden
wahrgenommen wurde, in die Hände des eigenen Berufsstandes
gelegt. Das bedeutet eine Stärkung der fachlichen Autonomie
der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Die Ausübung von Psychotherapie im Sinne des Gesetzes
ist an die Approbation geknüpft ¯ ohne Approbation
keine (heilkundliche) Psychotherapie! Dies gilt in allen
psychotherapeutischen Tätigkeitsfeldern, also auch
im Krankenhaus, im Heim oder in der Beratungsstelle.
Manche angestellte oder verbeamtete KollegInnen meinten
bisher, das PsychThG habe keine Auswirkungen auf ihre berufliche
Realität, sondern betreffe nur die Freiberufler. Das
stimmt nicht. Über kurz oder lang werden Einstellungen
und Höhergruppierungen, sowie insbesondere die Übertragung
von Funktionen und Verantwortung (bspw. die Leitung von
Stationen oder Teams) an die Approbation geknüpft werden.
Die Kammer nimmt in Zukunft bei solchen Fragestellungen
die rechtliche Vertretung der Kammerangehörigen gegenüber
den Arbeitgebern und den Tarifparteien wahr.
Die Regelung der Weiterbildung gehört zu den wesentlichsten Aufgaben einer Kammer. Sie ist der Ort, an dem wir darauf Einfluß nehmen können, daß in Zukunft die Engführung auf die sog. Richtlinienverfahren vermieden wird. Durch die Wahl entsprechender VertreterInnen in die Kammerversammlung und deren aktive Mitarbeit im Weiterbildungsausschuß der Kammer, haben wir die Chance, der Familien- und Systemischen Therapie sowie den anderen Nicht-Richtlinienverfahren, (mit denen wir seit über 20 Jahren AGPF kooperieren) den Platz zu verschaffen, der ihrer Verbreitung und klinischen Relevanz entspricht.
Was ist zu tun?
Wenn wir Einfluß nehmen wollen, müssen wir es
jetzt tun! Wenn wir die Chance bei den ersten Kammerwahlen
nicht nutzen, wird erst in 4 Jahren bei den nächsten
Kammerwahlen wieder eine Möglichkeit bestehen. Bis
dahin wird vieles entschieden sein.
In Bremen und Niedersachsen wurde bereits gewählt ¯
mit guten Ergebnissen für die Vertreter unserer Verfahren.
In den übrigen Bundesländern stehen die Wahlen
noch bevor.
- Wir fordern daher alle Familien- und Systemischen TherapeutInnen, die eine Approbation als PP oder KJP haben, auf, sich an der Wahl zu beteiligen und die Kandidaten zu wählen, die für eine Vielfalt der psychotherapeutischen Ansätze einstehen.
- Wir rufen auf zur Kandidatur für die Kammerversammlung und zur Mitarbeit in den Ausschüssen.
DGSF:
Anni Michelmann, Richard-Wagner-Str.44, 53115 Bonn
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