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Gutachten zur Systemischen Therapie als wissenschaftliches Verfahren der Psychotherapie (Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie)

Last modified 13.04.2004 15:06

Das Gutachten beruht auf der Dokumentation der Arbeitsgemeinschaft für Systemische Therapie (AGST) vom Dezember 1998 (Eingang beim Wissenschaftlichen Beirat am 19.02.1999) und den mit Schreiben vom 16.04.1999 angeforderten Unterlagen (Eingang beim Wissenschaftlichen Beirat am 11.05.1999).

In der übersichtlichen Dokumentation werden zu allen im Leitfaden aufgeführten Punkten Angaben gemacht; die Qualität der Dokumentation hat die Erarbeitung der Stellungnahme sehr erleichtert. 

1. Systemische Therapie definiert sich als "Schaffen von Bedingungen für die Möglichkeit selbstorganisierter Ordnungsübergänge in komplexen bio-psycho-sozialen Systemen unter professionellen Bedingungen" (S. 2). Entsprechend liegt der Schwerpunkt der Interventionen im familientherapeutischen Bereich. Das Menschenbild der Systemischen Therapie orientiert sich an existentialphilosophischen und phänomenologischen Entwürfen des Menschen (z.B. Buber, Jaspers, Marcel), dem Konzept der Salutogenese und der anthropologischen Medizin (V. v. Weizsäcker) und beansprucht, sich von anderen Psychotherapie-Verfahren wesentlich zu unterscheiden. 

Auf der theoretischen Ebene wird der Anspruch auf ein originäres Therapieverfahren (die Systemische Therapie) erhoben, das sich von anderen Verfahren unterscheidet (vgl. Kpt. 7) und unter Berufung auf eine Reihe sehr heterogener Grundpositionen begründet, die von philosophischen, anthropologischen und wissenschaftstheoretischen Klassikern über die Chaostheorie bis hin zu klinisch-psychologischen Theorien reichen. Ohne die notwendigen Vermittlungsschritte zwischen den anthropologischen Vorannahmen und einer Theorie der Technik zu beschreiben, werden auf der konkreten Handlungsebene dann Techniken und Methoden beschrieben, die etwa aus den psychoanalytisch orientierten oder den verhaltenstherapeutischen Verfahren bereits bekannt sind. Es fehlt somit eine nachvollziehbare Beziehung zwischen Theorie und Praxis im Kontext einer übergeordneten Konzeption. 

2. Die Ausführungen zu spezifischen ätiologischen Konzepten und Modellen derjenigen Erkrankungen, deren Behandlung in den Wirksamkeitsstudien untersucht wurde, sind unzureichend, z.T. unzutreffend (z.B. zum Hyperkinetischen Syndrom; S. 156). 

Von der AGST wurden zum Beleg der Wirksamkeit der Systemischen Therapie insgesamt 26 als kontrollierte Studien bezeichnete Untersuchungen zusammengestellt. Zahlreiche dieser vorgelegten Studien konnten nicht berücksichtigt werden, da es sich entweder nicht um kontrollierte Therapiestudien handelte, schwere methodische Mängel eine Interpretation der Ergebnisse verhinderten oder aus den Veröffentlichungen nicht hervorging, ob und in welchem Umfang die behandelten Probanden behandlungsbedürftige psychische Störungen aufwiesen. 

In fast allen der verbleibenden Studien waren ausschließlich Kinder und Jugendliche die Indexpatienten. 
Alle berücksichtigten Untersuchungen sind Familientherapie-Studien. 
In nur wenigen Studien konnte die Wirksamkeit in solchen Ergebnis-Variablen gesichert werden, die eine gewisse Relevanz für die behandelte Störung aufwiesen. 
Nur eine dieser Studien wurde im deutschen Sprachraum, alle anderen in einem anderen kulturellen Kontext durchgeführt (überwiegend in den USA, darunter mehrere Studien mit latino-amerikanischen Familien). Die Frage, inwieweit die Untersuchungsergebnisse kulturspezifisch sind, und damit das Problem der Generalisierbarkeit werden nicht diskutiert. 
Aussagen über die Wirksamkeit der Systemischen Therapie können sich somit - unabhängig von der noch zu beurteilenden Qualität der Studien - nur auf die systemische Familientherapie, vor allem bei Kindern und Jugendlichen als Indexpatienten und mit der Einschränkung einer fraglichen Generalisierbarkeit beziehen. 
Alle berücksichtigten Studien weisen nun aber in unterschiedlichem Ausmaß, z.T. erhebliche methodische Mängel auf, die hier nur summarisch erwähnt werden: 

  • ungenügende Beschreibung der behandelten Patienten (fehlende bzw. ungenaue Angaben zu Diagnose, Medikation, Vorbehandlung, Schweregrad, Abbrecherquote), wodurch die Vergleichbarkeit der behandelten Gruppen schwierig bzw. unmöglich ist, 
  • geringe Fallzahlen in den Gruppen bei gleichzeitigem Fehlen von Poweranalysen, 
  • ungenügende Angaben zu Therapeutenvariablen, 
  • unzureichende Beschreibung der Zuweisungsmodi, keine randomisierte Zuweisung in den meisten Studien, 
  • geringe Effekte (keine Effektstärke-Berechnungen), in der Regel keine signifikanten Unterschiede zu Vergleichs-Psychotherapie-Gruppen (so überhaupt vorhanden), 
  • fehlende bzw. unzureichende Katamnesen. 

Schlußendlich bleibt eine unzureichende Anzahl von Studien, deren Ergebnisse unter methodischen und klinischen Gesichtspunkten relevant erscheinen: In diesen Studien wurden Kinder und Jugendliche mit Verhaltens- und Aufmerksamkeitsstörungen in einem familientherapeutischen Setting erfolgreich behandelt. Auch in diesen Studien bleibt die Übertragbarkeit auf die deutsche Versorgungspraxis fraglich. 
Auf Grundlage der vorgelegten Untersuchungen können keine Aussagen zu Kontraindikationen und unerwünschten Wirkungen gemacht werden. 

3. Systemische Behandlungen sind typischerweise Kurzzeit-Behandlungen, sie dauern in der Regel nur wenige Sitzungen (Übersicht s. Tab. 4.1). Möglicherweise kommt der Systemischen Therapie damit eher eine Screening-Funktion in Bezug auf weiteren Behandlungsbedarf zu (S. 182). Aufgrund fehlender Angaben zur Validität ist eine Beurteilung der Eignung als Screening-Instrument jedoch nicht möglich. 

Zusammenfassende Stellungnahme 

Bei der Systemischen Therapie ist die konzeptionelle Verbindung von (anthropologischer und ätiologischer) Theorie und therapeutischer Praxis unzureichend. Entscheidend für die Bewertung jedoch ist, daß die Wirksamkeit der Systemischen Therapie auch für einen eingeschränkten Anwendungsbereich derzeit nicht als nachgewiesen gelten kann. Die Systemische Therapie kann daher derzeit nicht als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eingestuft werden. 

Die Hinweise zur Wirksamkeit familientherapeutischer Interventionen (bei Kindern und Jugendlichen als Indexpatienten) sind jedoch vielversprechend und sollten, zumal angesichts der kurzen Behandlungszeiträume, bei Patienten aus dem deutschen Sprachraum in Studien mit angemessener Methodik weiter verfolgt werden. 

Köln, den 29.9.99 

Prof. Dr. J. Margraf 
(Vorsitzender) 

Prof. Dr. S.O. Hoffmann

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