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Vertragsarztrecht und Gesundheitsreform

Last modified 01.12.2006 10:52

Zum 1. Januar 2007 soll einen jüngst beschlossen Änderung des Vertragsarztrechts in Kraft treten, die auch Auswirkungen hat auf die Arbeit von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die vorgesehenen Änderungen bringen mit einer größeren Flexibilisierung einerseits Vorteile, aber auch gewichtige Nachteile. So soll die Zulasssungsverordnung jetzt dergestalt geändert werden, dass auch halbe Sitze entzogen werden können, wenn jemand der Versorgung nicht voll zur Verfügung steht, also vergleichsweise wenig Therapien zu Lasten der Krankenkassen durchführt. Da die "Auslastung" einer Praxis nicht operationalisiert ist, droht Willkür. Davon könnten besonders Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten betroffen sein, die nur nachmittags und außerhalb der Ferienzeiten Therapiestunden anbieten können, weil die Kinder vormittags die der Schule besuchen, aber auch junge (weibliche) Therapeuten, die wegen der Erziehung der eigenen Kinder nur begrenzt Therapiesitzungen durchführen können. Der „Gesprächskreis II“ (GK II), in dem auch die DGSF mitarbeitet, hatte in seiner Stellungnahme diesbezügliche Bedenken vorgetragen, aber offenbar ohne Erfolg.

Bei der aktuell diskutierten Gesundheitsreform, dem so genannten Wettbewerbsstärkungsgesetz, geht es für die Psychotherapeuten vor allen Dingen um den Erhalt der psychotherapeutischen Einzelleistung statt der insgesamt vorgesehenen Pauschalierung, sowie um die Angleichung der Leistungen der PKV mit denen der GKV und die Aufnahme von Psychotherapie in den Basistarif. Der GK II hat eine entsprechende Stellungnahme an die Fraktionen, den Gesundheitsausschuss und das Bundesgesundheitsministerium verschickt (Stellungnahme auf den DGSF-Internetseiten). Auf dieser Basis werden zurzeit auch persönliche Gespräche mit Politikern geführt.

(Anni Michelmann)

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