Beitragsordnung

Mitgliedschaft bei der DGSF und Mitgliedsbeitrag

– Beitragsordnung –

Mitgliedsbeitrag und Einzugsverfahren
Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich erhoben. Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten gering zu halten, erheben wir den Beitrag mit dem „Lastschrifteinzugsverfahren“. Die fällige Summe wird jeweils im März oder April per Lastschrift eingezogen. Mit dem Aufnahmeantrag erteilen Sie die Zustimmung zum Lastschriftverfahren. Beitragsquittungen werden auf Anforderung versandt.
Bitte teilen Sie uns eine geänderte Bankverbindung rechtzeitig mit. Bei einer zurückgewiesenen Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung oder aufgegebener Bankverbindung entstehen uns erhebliche Kosten. In diesem Fall erheben wir einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von 7 Euro.
Die Überweisung des Mitgliedsbeitrags nach Erhalt einer Rechnung ist nur im Ausnahmefall möglich für institutionelle Mitglieder.

Höhe des Mitgliedsbeitrags
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 140 Euro jährlich.
Für institutionelle Mitglieder gilt der gleiche Mitgliedsbeitrag. Akkreditierte Weiterbildungsinstitute der DGSF sind Mitglied der DGSF-Instituteversammlung, sie zahlen einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100 Euro.
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 70 Euro; der Beitrag für eine "studentische Mitgliedschaft" (außerordentliche Mitglieder) 30 Euro. Der Mitgliedsbeitrag entfällt für Mitglieder, die ergänzende Sozialleistungen gem. SGB II oder Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten.
Eine Fördermitgliedschaft ist ab einem Förderbeitrag von 70 Euro pro Jahr möglich.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss uns sechs Wochen zuvor in der DGSF-Geschäftsstelle vorliegen. Mitgliedschaften und Kündigungen werden von der Geschäftsstelle immer schriftlich bestätigt; der Versand von Erklärungen per Einschreiben ist nicht notwendig.

Nach dem Ende der Mitgliedschaft infolge eines Zahlungsrückstandes bei den Mitgliedsbeiträgen (s. § 4 Punkt 10 der DGSF-Satzung) ist die erneute Mitgliedschaft erst nach Zahlung des aufgelaufenen Beitragsrückstandes für das Kalenderjahr, in dem der Zahlungsrückstand zum Ausschluss aus dem Verband geführt hat, möglich.

Beitragermäßigung
Ordentliche Mitglieder
Auf Antrag gewähren wir die Beitragsermäßigung für ordentliche Mitglieder bei: Elternzeit, Studium, Arbeitslosigkeit, Psychotherapeut*in in Ausbildung, Erwerbsminderungsrente, Ruhestand.
Der Nachweis für die Ermäßigung muss – außer beim Ruhestand – jährlich vorgelegt werden. Der Nachweis muss im laufenden Jahr bis Ende Februar in der Geschäftsstelle vorliegen. Wenn kein aktueller Nachweis vorgelegt wird, stellen wir den Mitgliedsbeitrag automatisch auf den regulären Beitrag um.
Eine Mitgliedschaft ohne Bezug der Zeitschrift Kontext ist zum reduzierten Beitrag möglich bei Vertreter*innen von Instituten oder bei Ehegatten/Lebenspartner*innen, um einen „Doppelbezug“ zu vermeiden.

Außerordentliche Mitglieder
Mitglieder in systemischer Weiterbildung oder in (systemischer) Approbationsausbildung zahlen auf Antrag den ermäßigten Beitragssatz und sind dann außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht. Ein Nachweis über die Weiterbildungsteilnahme muss jährlich unaufgefordert vorgelegt werden. Er muss im laufenden Jahr bis Ende Februar vorliegen. Wenn kein aktueller Nachweis vorgelegt wird, stellen wir die Mitgliedschaft automatisch auf eine ordentliche Mitgliedschaft zum regulären Mitgliedsbeitrag um. Außerordentliche Mitgliedschaft gilt nur während der Teilnahme an mindestens einjährigen Weiterbildungsgängen.
Studierende „ohne systemische Qualifikation“ können auf Antrag außerordentliches Mitglied werden ohne Stimmrecht. Der Nachweis über die Immatrikulation muss jährlich unaufgefordert vorgelegt werden bis Ende Februar. Wenn kein Immatrikulationsnachweis, kein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft oder außerordentliche Mitgliedschaft während systemischer Weiterbildung vorgelegt wird, wird die Mitgliedschaft zum Jahresende auch ohne Kündigung beendet.
Bei verspätet eingereichten Nachweisen überweisen wir den zuviel gezahlten Betrag zurück abzüglich einer Bearbeitungs-/Bankgebühr von 10 Euro.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2014 in Friedrichshafen.
Änderung der Höhe des Mitgliedsbeitrags durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. September 2015 in Magdeburg.
Änderung der Abschnitte "Höhe des Mitgliedsbeitrags" sowie "Beitragsermäßigung, Ordentliche Mitglieder" durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 14. Juni 2021 in Fulda.