Richtlinien für die Weiterbildung in Systemischer Beratung (DFS)
(gültig ab 15.02.97)
Institutionelle Voraussetzungen
1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut.
2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie beratende Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
3. An einem Weiterbildungsgang sind mindestens zwei Lehrtherapeuten/innen bzw. Ausbilder/innen und zwei Supervisoren/innen beteiligt.
4. Der sich am Selbstverständnis des jeweiligen Instituts orientierende Weiterbildungsgang soll neben der Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse vor allem praxis- und erfahrungsbezogen sein.
Eingangsvoraussetzungen
1. Mindestens
Fachschulabschluß in einem psychosozialen, sozialwissenschaftlichen,
pädagogischen oder medizinischen Beruf
2. Mindestens
zweijährige Berufserfahrung in diesem Bereich
3. Möglichkeit
und Verpflichtung zur Arbeit mit Familien und anderen sozialen Systemen
während der Wei-terbildung
Fachliche Voraussetzungen
Die im folgenden genannten Grundkenntnisse werden, sofern sie nicht bereits während der Ausbildung ver-mittelt wurden, entweder zu Beginn der Weiterbildung nachgewiesen oder während derselben erworben:
1. Theoretische
Kenntnisse der Kommunikationstheorie, der Entwicklungs- und Lernpsychologie,
der Psychopathologie, der differentiellen Diagnostik sowie der Persönlichkeitsentwicklung
unter individuellen und systemischen Aspekten
2. Arbeitsfeldbezogene
juristische Kenntnisse (berufs-, sozial- und strafrechtliche Bestimmungen),
Kenntnisse der institutionellen und sozialen Rahmenbedingungen der beratenden
Tätigkeit
Inhalte der Weiterbildung
Theorie und Methodik (150 - 200 UE)
1. Theoretische
Kenntnisse in systemischer Beratung / Familienberatung
1.1 Theoretische
und empirische Grundlagen des systemischen Ansatzes inkl. aktueller Entwicklungen
1.2 Systemische
Schulen
1.3 Familien
und andere Systeme im institutionellen und gesellschaftlichem Kontext
2. Praxis der
systemischen Beratung / Familienberatung
Beraterische
Basisfertigkeiten, insbesondere:
2.1
Erstinterview
2.2
Systemanalyse
2.3
Individuelle Diagnostik bezüglich bestimmter Störungen (z.B.
medizinische, psychologische und schulische Untersuchungen)
2.4
Aufbau und Entwicklung einer tragfähigen Beziehung
Reflexion
der Persönlichkeit und der Rolle des Beraters
2.5
Kontrakt, Planung, Durchführung und Abschluß systemischer Beratung
2.6
Techniken und Interventionsstrategien der systemischen Beratung
2.7
Erfolgskontrolle
3. Systemische
Beratung mit unterschiedlichen Systemen
3.1
Unterschiedliche Entwicklungsphasen in Systemen
3.2
Unterschiedliche Familienkonstellationen: Kernfamilie, Alleinerziehende,
zusammengesetzte Familien, Mehrgenerationenfamilien
3.3
Größere Systeme
3.4
Systemische Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Organisationen
4. Spezifische
Krisen und Störungen in Systemen, z.B.:
4.1
Familien und Krankheit, Behinderung
4.2
Trennung und Scheidung
4.3
Dissozialität und Arbeit mit Randgruppen
4.4
Gewalt und Mißbrauch
4.5
Suchtprobleme
4.6
Arbeit mit Familien aus unterschiedlichen Kulturen
4.7
Verlust, Tod und Trauer
4.8
Störungen und Krisen in Teams
Systemische Supervision
Fortlaufende begleitende Supervision der systemischen Beratung
1. Mindestens
100 UE angeleitete Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision), sowie
50 UE Intervision in Kleingruppen der Weiterbildungsteilnehmer/innen
2. Die in
der Supervision vorgestellten Fälle werden verbal, mittels Videoaufzeichnung
oder live präsentiert.
3. Während
der Weiterbildungszeit sind in der Supervision eine Beratungssitzung live
oder zwei per Video vorzustellen.
Systemische Praxis
1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt während des zweijährigen Weiterbildungsganges bzw. bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung mindestens 50 Stunden systemische Beratung mit ver-schiedenen Systemen unter begleitender Supervision durch.
2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berück-sichtigung geltender Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sit-zung zentralen Prozesses und der Intervention). Diese Protokolle können auf Verlangen von den Lehr-therapeuten/innen bzw. Ausbilder/innen bzw. Supervisoren/innen eingesehen werden.
Selbsterfahrung
Mindestens 50 UE systemische Selbsterfahrung im Kontext von Ursprungsfamilie und aktueller Lebens-/ Familiensituation sowie ständige Reflexion der Weiterbildungs- und Arbeitssituation auch unter Selbsterfah-rungsaspekten in den Blockseminaren und in der Supervision
Abschluß
Der Abschluß des zweijährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlußarbeit und/oder ein Abschlußkolloquium.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Richtlinienfür die Anerkennung als "systemische/r Berater/in (DFS)" (gültig ab 15.02.97)
Die Anerkennung als "Systemische/r Berater/in (DFS)" ist bei der entsprechenden Anerkennungskommission des DFS zu beantragen.
Sie wird ausgesprochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Mindestens
Fachschulabschluß in einem psychosozialen, sozialwissenschaftlichen,
pädagogischen oder medizinischen Beruf
(Nachweis:
amtlich beglaubigte Kopie des Abschlußzeugnisses)
2. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat alle Veranstaltungen des den "Richtlinien
des DFS für die Wei-terbildung in systemischer Beratung" entsprechenden
Weiterbildungsganges absolviert.
Dabei
sind folgende Situationen zu unterscheiden:
- Die
Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang
bereit als "den Richtlinien des DFS für die Weiterbildung
in systemischer Beratung entsprechend" anerkannt wurde.
Nachweis
siehe unter 8.
- Die
Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang
vom DFS noch nicht anerkannt wurde.
In diesem
Fall muß zunächst die vom Institut zu beantragende Anerkennung
des Weiterbildungsganges durch den DFS als den "Richtlinien entsprechend"
erfolgen.
- Die
Weiterbildung erfolgte in einem Institut, das nicht Mitgliedsinstitut des
DFS ist.
In diesem
Fall ist das entsprechende Curriculum vorzulegen und ausführlich darzustellen,
daß dieses den "Richtlinien des DFS für die Weiterbildung
in systemischer Beratung" entspricht.
Nachweis
siehe unter 8.
3. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des zweijährigen Weiterbildungsganges
bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung selbständig
mindestens 50 Stunden systemische Beratung mit ver-schiedenen Systemen
(Familien und anderen sozialen Systemen) unter begleitender Supervision
durch-geführt.
Mindestens
zwei systemische Beratungen liefen über mindestens fünf Sitzungen.
Nachweis siehe
unter 8.
4. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen wurden unter Berück-sichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (mindestens Angabe von Datum und Teilnehmern der Sitzung sowie des jeweiligen zentralen Prozesses und der Interventionen).
5. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des zweijährigen Weiterbildungsganges
eine Live- oder zwei Video-Supervisionen absolviert.
Nachweis siehe
unter 8.
6. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in weist die Arbeit mit Familien / Systemen durch
Fallberichte über die systemische Beratung mit mindestens drei Systemen
(davon mindestens zwei Familien) nach.
Inhalte der
Fallberichte:
Darstellung
der Familie / des Systems, diagnostische Feststellungen, Hypothesenbildung
zum System, Auftrag, Zielsetzung, Interventionen, Verlauf, Veränderungen,
Abschluß, Reflexion
Nachweis siehe
unter 8.
7. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat den zweijährigen Weiterbildungsgang
mit einer schriftlichen Ab-schlußarbeit und/oder durch ein Abschlußkolloquium
erfolgreich abgeschlossen.
Nachweis siehe
unter 8.
8. Als Nachweis für die unter 2., 3., 5., 6. und 7. genannten Erfordernisse gilt entweder eine entsprechende Bescheinigung des Weiterbildungsinstituts oder, sofern dies aus dem Abschlußzertifikat hervorgeht, eine vom Weiterbildungsinstitut bestätigte bzw. amtlich beglaubigte Kopie desselben.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

