Richtlinien für die Anerkennung als "Familientherapeut/in - Systemische/r Therapeut/in (DFS)" (gültig ab 02.03.96)
Die Anerkennung als "Familientherapeut/in - Systemische/r Therapeut/in (DFS)" ist bei der entsprechenden Anerkennungskommission des DFS zu beantragen.
Sie wird ausgesprochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Hochschul-
oder Fachhochschulabschluß im Bereich der Humanwissenschaften
(Nachweis:
amtlich beglaubigte Kopie des Abschlußzeugnisses)
2. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat alle Veranstaltungen des den "Richtlinien
für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten
(DFS)" entsprechenden Weiterbildungsganges absol-viert.
Dabei
sind folgende Situationen zu unterscheiden:
- Die
Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang
bereits als "den Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie
und systemischem Arbeiten des DFS entsprechend" anerkannt wurde.
Nachweis
siehe unter 8.
- Die
Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang
vom DFS noch nicht anerkannt wurde.
In diesem
Fall muß zunächst die vom Institut zu beantragende Anerkennung
des Weiterbildungsganges durch den DFS als den "Richtlinien ... entsprechend"
erfolgen.
- Die
Weiterbildung erfolgte in einem Institut, das nicht Mitgliedsinstitut des
DFS ist.
In diesem
Fall ist das entsprechende Curriculum vorzulegen und ausführlich darzustellen,
daß dieses den "Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie
und systemischem Arbeiten des DFS" entspricht.
Nachweis
siehe unter 8.
3. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des dreijährigen Weiterbildungsganges
und, falls erfor-derlich, bis spätestens drei Jahre nach dessen Beendigung
selbständig 150 Therapie- und Beratungs-stunden mit verschiedenen
Familien und anderen sozialen Systemen unter begleitender Supervision durchgeführt.
Mindestens zwei Familientherapien / systemische Therapien bzw. Beratungen
liefen über längere Zeit (mindestens zehn Sitzungen).
Nachweis siehe
unter 8.
4. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien bzw. systemischen Beratungen sind unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu dokumentieren (mindestens Angabe von Datum und Teilnehmern der Sitzung sowie des jeweiligen zen-tralen Prozesses und der Interventionen).
5. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des dreijährigen Weiterbildungsganges
drei Live- oder mindestens eine Live- und zwei Video-Supervisionen absolviert.
In mindestens
zwei dieser drei live oder mittels Video supervidierten Sitzungen zeigt
der/die Weiterbil-dungsteilnehmer/in angemessenes Therapeutenverhalten.
Nachweis siehe
unter 8.
6. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in weist die kontinuierliche Arbeit mit Familien
/ Systemen durch Fall-berichte über die systemische Arbeit mit mindestens
sechs Systemen (davon mindestens vier Familien) nach.
Inhalte der
Fallberichte sind:
Darstellung
der Familie / des Systems, diagnostische Feststellungen, Hypothesenbildung
zum System, Auftrag, Interventionen, Therapie- bzw. Beratungsverlauf, Veränderungen,
Abschluß, Reflexion
Nachweis siehe
unter 8.
7. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in hat den dreijährigen Weiterbildungsgang
mit einer schriftlichen Ab-schlußarbeit und/oder durch ein Abschlußkolloquium
erfolgreich abgeschlossen.
Nachweis siehe
unter 8.
8. Als Nachweis für die unter 2., 3., 5., 6. und 7. genannten Erfordernisse gilt entweder eine entsprechende Bescheinigung des Weiterbildungsinstituts oder, sofern dies aus dem Abschlußzertifikat hervorgeht, eine vom Weiterbildungsinstitut bestätigte bzw. amtlich beglaubigte Kopie desselben.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung
einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen
möglich.
RICHTLINIEN
für
die Weiterbildung in
Familientherapie
und systemischem Arbeiten
(gültig ab
02.03.96)
Institutionelle Voraussetzungen
1. Der Weiterbildungsgang
ist curricular aufgebaut.
2. Die Regeldauer
des Weiterbildungsganges beträgt drei Jahre mit einer Mindestanzahl
von 800 Unter-richtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche
Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision
sowie therapeutische Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander
stehen.
3. An einem
Weiterbildungsgang sind mindestens zwei Lehrtherapeuten/innen und zwei
Supervisoren/innen beteiligt.
4. Der sich
am Selbstverständnis des jeweiligen Instituts orientierende Weiterbildungsgang
sollte neben der Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse vor
allem praxis- und erfahrungsbezogen sein.
Eingangsvoraussetzungen
1. Hochschul-
oder Fachhochschulabschluß im Bereich der Humanwissenschaften
2. Mindestens
zweijährige Berufserfahrung im Grundberuf aus dem Bereich der Humanwissenschaften
3. Möglichkeit
und Verpflichtung zur Arbeit mit Familien und anderen sozialen Systemen
während des Wei-terbildungsganges
Fachliche Voraussetzungen
Die im folgenden genannten Grundkenntnisse werden, sofern sie nicht bereits während des Hochschul- oder Fachhochschulstudiums vermittelt wurden, entweder zu Beginn des Weiterbildungsganges nachgewiesen oder während des Weiterbildungsganges erworben:
1. Theoretische
Kenntnisse der Kommunikationstheorie, Entwicklungs-, Persönlichkeits-,
Motivations-, Lern- und Sozialpsychologie, der Psychopathologie sowie der
differentiellen Diagnostik
2. Arbeitsfeldbezogene
juristische Kenntnisse (berufs-, sozial- und strafrechtliche Bestimmungen)
Kenntnisse
der institutionellen und sozialen Rahmenbedingungen der beratenden und
therapeutischen Tätigkeit
Inhalte der Weiterbildung
Theorie und
Methodik (350 - 400 UE)
1. Theoretische
Kenntnisse in Familientherapie / systemischer Therapie
1.1
Geschichte der Familientherapie / systemischen Therapie
1.2
Theoretische und empirische Grundlagen der Familientherapie / systemischen
Therapie inkl. aktueller Entwicklungen
1.3
Familientherapeutische / systemische Schulen
1.4
Familien und andere Systeme im institutionellen und gesellschaftlichem
Kontext
2. Praxis der
Familientherapie / systemischen Therapie
Therapeutische
Basisfertigkeiten, insbesondere:
2.1
Erstinterview
2.2
Systemanalyse, individuelle Diagnostik, Indikation
2.3
Therapeutischer Kontrakt
2.4
Aufbau und Entwicklung einer therapeutischen Beziehung
Reflexion
der therapeutischen Rolle, geschlechtsspezifische Aspekte
2.5
Therapieplanung, -durchführung, -abschluß und -evaluation
2.6
Arbeit mit Familien und Paaren in unterschiedlichen Entwicklungsphasen
2.7
Arbeit mit Familien in unterschiedlichen Konstellationen:
Alleinerziehende,
zusammengesetzte Familien, Mehrgenerationenfamilien
2.8
Arbeit mit größeren/anderen Systemen
2.9
Systemische Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten/innen, Berufsgruppen,
Institutionen
3. Systemische
Interventionen, Techniken und Settings
3.1
Vermittlung der unterschiedlichen systemischen Interventionen und Techniken,
die sich am Selbstverständnis des jeweiligen Weiterbildungsinstituts
orientieren und den Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen
3.2
Co-Therapie, reflektierendes Team
3.3
Vermittlung der Vorgehensweise in unterschiedlichen therapeutischen Settings:
systemische Arbeit mit Subsystemen bzw. erweiterten Systemen, mit
größeren Systemen, mit einzelnen
3.4
Systemische Arbeit im ambulanten bzw. stationären Kontext
4. Spezifische
Krisen und Störungen in Familien / Systemen
Spezifische
Krisen und Belastungen
4.1
Trennung und Scheidung
4.2
Konflikte und Störungen im Intim- und Sexualbereich
4.3
Gewalt und Mißbrauch
4.4
Arbeits- und berufsbedingte Krisen
Spezifische
Störungen
4.5
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
4.6
Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
4.7
Schizophrenie und affektive Störungen
4.8
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Systemische
Supervision
Fortlaufende begleitende Supervision der familientherapeutischen / systemischen Praxis
1. Mindestens
200 UE angeleitete Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision), sowie
100 UE Inter-vision in Kleingruppen der Weiterbildungsteilnehmer/innen
2. Die in
der Supervision vorgestellten Fälle werden verbal, mittels Videoaufzeichnung
oder live präsentiert.
3. Während
der Weiterbildungszeit sind drei Live- oder mindestens eine Live- und zwei
Video-Supervisio-nen zu absolvieren.
Therapeutische
Praxis
1. Der/die
Weiterbildungsteilnehmer/in führt während des dreijährigen
Weiterbildungsganges und, falls er-forderlich, bis spätestens drei
Jahre nach dessen Beendigung mindestens 150 Beratungs- bzw. Therapiestunden
mit verschiedenen Familien und anderen Systemen unter begleitender Supervision
durch.
2. Die während
des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen
Therapien werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen
dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen
Prozesses und der Intervention).
Selbsterfahrung
50 - 100 UE
systemische Selbsterfahrung im Kontext von Ursprungsfamilie und aktueller
Lebenssituation (Familienrekonstruktion) sowie im Kontext von Weiterbildungsgruppe
und Arbeitsplatz (in der Supervision)
Abschluß
Der Abschluß
des dreijährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche
Abschlußarbeit und/oder ein Abschlußkolloquium.
Ausnahmeregelung
Bei Nichterfüllung
einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen
möglich.

