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Eingangsvoraussetzungen Weiterbildung "Systemische Supervision"

zuletzt verändert: 19.09.2011 12:39

Wenn Sie beabsichtigen eine DGSF-anerkannte Weiterbildung zur/zum „Systemischen SupervisorIn“ zu beginnen, bitten wir Sie folgende Eingangsvoraussetzungen zu beachten:

 

Vgl. aktuelle Richtlinien (Eingangsvoraussetzungen, die bei Beginn der Weiterbildung erfüllt sein müssen)

1. Hochschul-/Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften (Ausnahmeregelung bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich oder gleichwertiger beruflicher Tätigkeit möglich).

2. Nachweis über mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit sozialen Systemen (zu Beginn der Supervisions-Weiterbildung).

3. DGSF-Anerkennung als „Systemische/r BeraterIn“ oder „Systemische/r FamilientherapeutIn“ oder Abschluss einer vergleichbaren systemischen Weiterbildung (Ausnahmeregelung ist möglich, wenn sowohl eine andere Zusatzausbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution (z. B. Beratungs-, Therapie- oder Mediationsausbildung) mit Umfang von mind. 300 Std. als auch eine systemische Fortbildung mit einem Umfang von mind. 100 UE geleistet wurden).

4. Nachweis über 2 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Beratungs-/ Therapieweiterbildung.

5. Nachweis über Teilnahme an mind. 30 Sitzungen Supervision (im Verlauf der letzten 5 Jahre vor Beginn der Supervisions-Weiterbildung) bei DGSF/SG-anerkannten (oder anderen fachbezogenen Verbänden – BdP-, DGSv- etc.) Supervisor/-innen in zwei unterschiedlichen SV-Formen, die u. a. im Rahmen der vorangegangenen Weiterbildung absolviert wurden.

6. Möglichkeiten zur Umsetzung systemischer Supervision während der Weiterbildung.

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