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FAQ-Liste zur Zertifizierung

zuletzt verändert: 26.01.2012 08:52

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zertifizierung


Wann soll ich die Anerkennung beantragen?
Der Zeitpunkt steht Ihnen frei. Bitte berücksichtigen Sie eine mind. drei-monatige Bearbeitungszeit. Wir empfehlen Ihnen, nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung die DGSF-Anerkennung zu beantragen.

Wenn ich eine Ausnahmeregelung beantragen will, weil ich das Zertifikat "Systemische TherapeutIn/ FamilientherapeutIn" anstrebe, aber über keinen (Fach-)Hochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften verfüge: Wann und wie soll ich das klären?
Eine endgültige Entscheidung über das Erlangen des Zertifikats kann erst nach Beendigung der Weiterbildung erfolgen, denn erst dann kann geprüft werden, ob alle notwendigen Kriterien erfüllt sind.

Wenn Sie eine Ausnahmeregelung benötigen, reichen Sie nebem dem Zertifikat Ihres Weiterbildungsinstituts noch folgende Unterlagen ein:
1. Beleg über mindestens 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen Feld (z.B. beruflicher Werdegang, Arbeitszeugnisse)
2. Beleg über Ihre beraterische/therapeutische Berufstätigkeit während der Weiterbildung
3. Empfehlung Ihres Weiterbildungsinstituts
4. einen beruflichen Werdegang (Lebenslauf)

Die DGSF bietet aber auch die Möglichkeit einer kostenlosen Voranfrage. In diesem Fall reichen Sie bereits zu Beginn der Weiterbildung - oder davor - die drei oben genannten Belege ein und erhalten Bescheid, ob unter diesen Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung grundsätzlich zugestimmt wird.

Wenn ich schon Teile einer Weiterbildung absolviert habe und nun das Institut wechseln will: wie bekomme ich heraus, was mir zur Anerkennung fehlt?
Das Institut, bei dem Sie Ihre Weiterbildung abschließen wollen, prüft, welche Vorleistungen es Ihnen anerkennen kann. (Diese Prüfung wird nicht von der DGSF vorgenommen.)

Sind diese ausführliche Prüfung, all die Nachweise, Formblätter und die möglicherweise lange Bearbeitungszeit einfach nur Schikane?
Das Verfahren zur Zertifzierung dient der Qualitätssicherung systemischer Weiterbildungen und ist keine Schikane. Die Prüferinnen und Prüfer bemühen sich, so zügig und kundenfreundlich wie möglich zu arbeiten, allerdings machen sie diese Arbeit ehrenamtlich und nebenberuflich. Ferner sind sie bemüht, die in den Richtlinien festgelegten Qualitätsstandards tatsächlich zu sichern.

Angenommen, mein/unser Antrag wird abgelehnt: Was können wir machen?
Sie haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung innerhalb von 6 Wochen einzulegen. Der Widerspruch ist zu begründen und wird vom Vorstand und vom Fort- und Weiterbildungsausschuss geprüft. 


Warum wurde mein Antrag abgelehnt, obwohl ein/e Kolleg/in bei gleichen Bedingungen seine/ihre Anerkennung erhalten hat?
Möglicherweise haben bei dem/der Kolleg/in doch andere Voraussetzungen bestanden. Daneben kann es passieren (was wir zu vermeiden suchen), dass uns Fehler unterlaufen - sowohl bei der Anerkennung als auch bei der Ablehnung. Deshalb ist es gut, wenn Sie ggf. Widerspruch einlegen. Allerdings werden wir eine fehlerhafte Anerkennung nur aus Gründen der Gleichbehandlung nicht wiederholen.

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