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Richtlinien zur Zertifizierung von Lehrenden (DGSF)

zuletzt verändert: 21.11.2011 14:59

Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen die DGSF das Zertifikat „Lehrende/r für Systemische Therapie und Beratung (DGSF)“, „Lehrende/r für Systemische Beratung (DGSF)“, „Lehrende/r für Systemische Supervision (DGSF)“, „Lehrende/r für Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie (DGSF)“ und „Lehrende/r für Systemisches Coaching (DGSF)“ vergibt.

Voraussetzungen und Zugangswege

Die DGSF ermöglicht ihren Mitgliedern drei unterschiedliche Zugangswege A, B und C zur Erlangung des Lehrenden-Zertifikates. Voraussetzung zum Einstieg in die Zugangswege A, B und C sind seitens des/der BewerberIn die Erfüllung folgender Bedingungen:

1.     Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im humanwissenschaftlichen Bereich.

2.     Feldkompetenz: Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis und -erfahrung sowie kontinuierliche Tätigkeit in dem beantragten Bereich während der Weiterbildungstätigkeit.

3.     Verpflichtung zur eigenen Supervision/Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung bzw. Teilnahme an Fachtagungen.

4.     Mitgliedschaft in der DGSF.

5.     Es gelten die Grundvoraussetzungen für Anerkennungen durch die DGSF (Anlage zu den

Weiterbildungsrichtlinien).

 

Die Zugangswege sind im Einzelnen


A. Zugang über ein akkreditiertes DGSF-Mitgliedsinstitut

Voraussetzungen seitens des/der BewerberIn

  1. DGSF-Zertifikat für den beantragten Bereich.
  2. Weiterbildungserfahrung: Eine fünfjährige Lehrerfahrung (von mind. 120 Tagen oder 960 UE) im Rahmen von systemischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, davon 400 UE Co-Lehre (in Lehre, Selbsterfahrung und Supervision) in bis zu zwei DGSF-anerkannten Weiterbildungsgängen (in einer kompletten Weiterbildung bzw. in zwei Weiterbildungen je mind. zur Hälfte des Umfangs) in dem beantragten Bereich. Maximal 300 UE der verbleibenden 560 UE können durch die Teilnahme an von Verbandsinstituten angebotenen curricularen Weiterbildungen in systemischer Lehre nach Vorgabe von Vorstand, Instituteversammlung und Fort- und Weiterbildungsausschuss abgeleistet werden.
  3. Empfehlung durch die Mitgliedsinstitute, bei denen die Co-Lehre stattgefunden hat.

 

B. Mentorenmodell

DGSF-zertifizierte SystemikerInnen, die eine Anerkennung als DGSF-Lehrende ohne Anbindung an ein akkreditiertes DGSF-Mitgliedsinstitut anstreben, werden auf Antrag beim Instituterat durch MentorInnen der DGSF unterstützt.

Voraussetzungen des/der BewerberIn für den Einstieg in das Mentorenmodell sind:

1.     DGSF-Zertifikat für den beantragten Bereich.

2.     Weiterbildungserfahrung: Lehrerfahrung im Umfang von 300 UE im Rahmen von systemischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.

Die Anerkennung als DGSF-Lehrende/r kann unter folgenden Bedingungen erteilt werden:

3.     Ein/e „Lehrende/r in Weiterbildung (i. W.)“ entwickelt ein Curriculum, das vom Fort- und Weiterbildungsausschuss geprüft und vorläufig zertifiziert wird.

4.     Er/Sie nimmt an einer von Verbandsinstituten angebotenen curricularen Weiterbildung in systemischer Lehre nach Vorgabe von Vorstand, Instituteversammlung und Fort- und Weiterbildungsausschuss teil.

5.     Zwei DGSF-zertifizierte Lehrende begleiten den/die „Lehrende/n i. W.“ während seiner/ihrer Weiterbildung als MentorInnen. Dies beinhaltet:

-       Mindestens 2 Tage pro MentorIn pro Jahr Besuch in Lehrveranstaltungen.

-       Gemeinsame Sichtung der Teilnehmerrückmeldungen.

-       Mindestens eine gemeinsame Zwischenevaluation nach jeweils einem Jahr in Form eines Audits.

6.     Die zwei MentorInnen werden aus einer Liste DGSF-Lehrender vorgeschlagen. Diese verfügen über mindestens fünf Jahre Lehrerfahrung als DGSF-Lehrende in dem beantragten Bereich. Der/Die KandidatIn schlägt dem Instituterat zwei MentorInnen aus der genannten Liste vor. Es darf keine familiäre, institutionelle oder wirtschaftliche Verflechtung zwischen MentorInnen und dem/der KandidatIn bestehen.

7.     Am Ende der Weiterbildung weisen die Lehrenden-Kandidaten insgesamt mindestens 960 UE systemische Lehrerfahrung nach, inklusive 300 UE Lehrerfahrung (Punkt 2) und max. 300 UE durch die Teilnahme an von Verbandsinstituten angebotenen curricularen Weiterbildung in systemischer Lehre (Punkt 4).

8.     Am Ende der Weiterbildungszeit sprechen sich die MentorInnen in einer Empfehlung für oder wider die Ausstellung des Lehrenden-Zertifikates aus, in letzterem Fall mit Darstellung der Gründe und einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

 

C. Außerordentliche Bewerbung mit besonderer Lehrerfahrung

SystemikerInnen mit einem Erfahrungshintergrund, der dem Zugangsweg A mindestens entspricht, können einen außerordentlichen Antrag an den Vorstand stellen. Dieser wird von einem Vorstandsmitglied und dem/der Vorsitzenden des Fort- und Weiterbildungsausschusses geprüft. Zu diesem Personenkreis zählen z.B. SG-LehrtherapeutInnen, qualifizierte LehrtherapeutInnen aus anderen Staaten mit Anerkennung eines systemischen Dachverbands. Des weiteren zählen zu dem Personenkreis SystemikerInnen, die sich in außerordentlicher Weise im Rahmen systemischer Praxis, Forschung und Lehre verdient gemacht haben, und die über eine Empfehlung von zwei Lehrenden eines anerkannten systemischen Fachverbandes verfügen.

Der Antrag enthält:

  1. Professionelle Biografie
  2. Nachweise über systemische Fort- und Weiterbildungen in dem beantragten Bereich mit entsprechenden Zertifikaten
  3. Nachweis über systemische Lehrveranstaltungen
  4. Nachweis über systemische Arbeit im Feld
  5. Nachweis über erhaltene Supervisionen

 

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

 

Zertifikat

Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet:

„Frau/Herr … erfüllt die Richtlinien für Lehrende der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und wird anerkannt als ‚Lehrende/r für den beantragten Bereich (DGSF)’. Die Anerkennung ist an die Mitgliedschaft in der DGSF sowie an die Selbstverpflichtung zu Supervision bzw. Intervision und zur regelmäßigen eigenen Fort- und Weiterbildung gebunden.“ Alle bisher ausgestellten DGSF-Zertifikate behalten ihre Gültigkeit.


Richtlinien für die Mehrfachzertifizierung

DGSF-Lehrende, die für einen Bereich anerkannt sind, können auf Antrag auch die Anerkennung für einen weiteren Bereich beantragen, wenn sie über ein DGSF-Zertifikat für den entsprechenden Bereich (Therapie und Beratung, Beratung, Supervision, Coaching und Kinder- und Jugendlichentherapie) und über mind. 5 Jahre entsprechende Berufspraxis verfügen.

                                        

Übergangsregelung

Lehrende, die bis 2014 in DGSF-zertifizierten Weiterbildungsgängen für die Bereiche „Systemisches Coaching“ und „Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie“ in verantwortlicher Leitung waren, behalten ihre Lehrberechtigung und können auf Antrag das entsprechende Zertifikat erhalten.

 

Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 14. September 2011 in Bremen.

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