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Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung "Systemisches Coaching (DGSF)"

zuletzt verändert: 27.09.2011 16:51

 

1. Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemisches Coaching (DGSF)“ als Grundweiterbildung

 

Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das Zertifikat „Systemisches Coaching (DGSF)“ vergeben wird.

 

Institutionelle Voraussetzungen

  1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.
  2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt mind. 1,5 Jahre mit einer Mindestanzahl von 380 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.). Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 UE berechnet werden.
  3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei „Lehrenden für Systemisches Coaching (DGSF)“. Die verantwortliche Leitung muss mind. 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung muss darüber hinaus mindestens ein/e weitere/r systemisch qualifizierte/r CoachIn/SupervisorIn einbezogen sein. Die verantwortliche Leitung muss über eine mindestens fünfjährige Berufspraxis und -erfahrung sowie kontinuierliche Arbeit als systemische/r CoachIn während der Weiterbildungstätigkeit verfügen. Alle Weiterbildungsbestandteile sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.
  4. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
  5. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden. Die erneute Anerkennung des Weiterbildungsganges ist an die Akkreditierung des Instituts gemäß Akkreditierungsrichtlinien der DGSF gebunden.
  6. Es gelten die Grundvoraussetzungen für Anerkennungen durch die DGSF (Anlage zu den Weiterbildungsrichtlinien).

 

Eingangsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen bei Beginn der Weiterbildung erfüllt sein:

  1. In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Ausnahmen sind möglich, z. B. bei qualifiziertem Berufsabschluss und langjähriger beruflicher Tätigkeit in verantwortlichen Funktionen, d.h. Führungs- und Koordinationstätigkeiten).
  2. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Führungskraft, PersonalentwicklerIn, TrainerIn oder BeraterIn.
  3. Eigene Lernerfahrung in Soft-Skill-Fortbildungen (Kommunikation, Konflikt, Führung, Beratung, etc.) und Erfahrung als KundIn/KlientIn in Beratungs-, Coaching- oder Supervisionsprozessen: Umfang mind. 100 UE.
  4. Möglichkeit zur Tätigkeit als Systemische/r CoachIn während der Weiterbildung.


Inhalte der Weiterbildung „Systemisches Coaching“


Theorie und Methodik (250 UE)

Theorie und Methodik werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt.

  1. Grundlagen:
    Basiskonzepte; Geschichte; Anwendungsbereiche; Systemtheorie; Organisationstheorie; Gruppendynamik; personale Muster und Beziehungsprozesse.
  2. Prozessdesign-Kompetenzen:
    Systemische Modelle für Analyse, Hypothesenbildung und Intervention bei Führungsanliegen, Organisationsfragen, Veränderungs- und Umstrukturierungsprozessen.
  3. Methodische Kompetenzen:
    Ressourcen- und lösungsorientiertes methodisches Know-how für verschiedene Coaching-Settings: Kontraktgestaltung; Zielklärung; Selbstreflexion; Entwicklung und Umsetzung von Lösungsoptionen und Evaluierung der einzelnen Prozessschritte. Es wird Wert auf ein breites Repertoire und Methodenvielfalt gelegt, um für komplexe Anforderungen angemessene Unterstützungsformen entwickeln zu können.
  4. Personale Kompetenzen:
    Rollenverständnis als CoachIn; Selbstreflexion des eigenen Profils und der eigenen beruflichen Entwicklung; ethische Haltungen; Umgang mit erhöhtem Stress und Krisenfestigkeit.

 

Systemisches Lehrcoaching (50 UE)

  1. Teilnahme an 50 UE fortlaufendem begleitendem Lehrcoaching zu der systemischen Coachingpraxis.
  2. Während der Weiterbildung werden von dem/der TeilnehmerIn mind. zwei Coachingsitzungen vorgestellt.

 

Systemische Coachingpraxis (50 UE)

  1. Die TeilnehmerInnen führen während der Weiterbildung eigene Coachings in professionellen Feldern von insgesamt mind. 50 UE durch, die durch das Lehrcoaching begleitet werden.
  2. Der/die TeilnehmerIn weist (bis max. 2 Jahre nach Beendigung der Weiterbildung) mind. 2 abgeschlossene Coachingprozesse nach, von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst.
  3. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Coachings werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen) und die Dokumentation im Lehrcoaching oder der Weiterbildung besprochen.

 

Intervision (30 UE)

Die TeilnehmerInnen führen im Rahmen der Weiterbildung Intervision (kollegiales Peer-Coaching) von mind. 30 UE durch.

 

Abschluss

Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine Abschlussarbeit oder ein Abschlusskolloquium.


Zertifikat

AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen von der DGSF ein Zertifikat.

Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischem Coaching abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische/r CoachIn (DGSF)“.

Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.

 

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung durch das Weiterbildungsinstitut beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF beantragt werden.

 

 

2. Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemisches Coaching (DGSF)“ als Aufbauweiterbildung

 

Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das Zertifikat „Systemisches Coaching (DGSF)“ vergeben wird.

 

Institutionelle Voraussetzungen

  1. Der Weiterbildungsgang „Systemisches Coaching“ ist in dieser Form ein Aufbauweiterbildungsgang. Er ist curricular konzipiert.
  2. Die Regeldauer dieses Aufbauweiterbildungsganges beträgt mind. 1 Jahr mit einer Mindestanzahl von 230 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.). Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 UE berechnet werden.
  3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei „Lehrenden für Systemisches Coaching (DGSF)“. Die verantwortliche Leitung muss mind. 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung muss darüber hinaus mindestens ein/e weitere/r systemisch qualifizierte/r CoachIn/SupervisorIn einbezogen sein. Die verantwortliche Leitung muss über eine mindestens fünfjährige Berufspraxis und -erfahrung sowie kontinuierliche Arbeit als systemische/r CoachIn während der Weiterbildungstätigkeit verfügen. Alle Weiterbildungsbestandteile sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.
  4. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.
  5. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden. Die erneute Anerkennung des Weiterbildungsganges ist an die Akkreditierung des Instituts gemäß Akkreditierungsrichtlinien der DGSF gebunden.
  6. Es gelten die Grundvoraussetzungen für Anerkennungen durch die DGSF (Anlage zu den Weiterbildungsrichtlinien).

 

Eingangsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen bei Beginn der Weiterbildung erfüllt sein:

  1. In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften (Ausnahmen sind möglich, z.B. bei qualifiziertem Berufsabschluss oder gleichwertiger beruflicher Tätigkeit).
  2. Mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit sozialen Systemen.
  3. Anerkennung als Systemischer BeraterIn (DGSF), Anerkennung als Systemischer TherapeutIn (DGSF) oder Abschluss einer vergleichbaren systemischen Weiterbildung. (Ausnahmeregelung ist möglich, wenn sowohl eine andere Zusatzausbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, z. B. eine Beratungs-, Therapie- oder Mediationsausbildung, Umfang mind. 300 Std. als auch eine systemische Fortbildung mit einem Umfang von mind. 100 UE geleistet wurden.)
  4. Möglichkeit zur Tätigkeit als systemische/r CoachIn während der Weiterbildung.

 

 

Inhalte der Weiterbildung „Systemisches Coaching“

Theorie und Methodik (100 UE)

Theorie und Methodik werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt.

  1. Prozessdesign-Kompetenzen:
    Systemische Modelle für Analyse, Hypothesenbildung und Intervention bei Führungsanliegen, Organisationsfragen, Veränderungs- und Umstrukturierungsprozessen.
  2. Methodische Kompetenzen:
    Ressourcen- und lösungsorientiertes methodisches Know-how für verschiedene Coaching-settings: Kontraktgestaltung; Zielklärung; Selbstreflexion; Entwicklung und Umsetzung von Lösungsoptionen und Evaluierung der einzelnen Prozessschritte. Es wird Wert auf ein breites Repertoire und Methodenvielfalt gelegt, um für komplexe Anforderungen angemessene Unterstützungsformen entwickeln zu können.
  3. Personale Kompetenzen:
    Rollenverständnis als CoachIn; Selbstreflexion des eigenen Profils und der eigenen beruflichen Entwicklung; ethische Haltungen; Umgang mit erhöhtem Stress und Krisenfestigkeit.


Systemisches Lehrcoaching (50 UE)

  1. Teilnahme an 50 UE fortlaufendem begleitendem Lehrcoaching zu der systemischen Coachingpraxis.
  2. Während der Weiterbildung werden von dem/der TeilnehmerIn mind. zwei Coachingsitzungen vorgestellt.

 

Systemische Coachingpraxis (50 UE)

  1. Die TeilnehmerInnen führen während der Weiterbildung eigene Coachings in professionellen Feldern von insgesamt mind. 50 UE durch, die durch das Lehrcoaching begleitet werden.
  2. Der/die TeilnehmerIn weist (bis max. 2 Jahre nach Beendigung der Weiterbildung) mind. 2 abgeschlossene Coachingprozesse nach, von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst.
  3. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Coachings werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen) und die Dokumentation im Lehrcoaching oder der Weiterbildung besprochen.

 

Intervision (30 UE)

Die TeilnehmerInnen führen im Rahmen der Weiterbildung Intervision (kollegiales Peer-Coaching) von mind. 30 UE durch.

 

Abschluss

Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine Abschlussarbeit oder ein Abschlusskolloquium.


Zertifikat

AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen von der DGSF ein Zertifikat.

Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischem Coaching abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische/r CoachIn (DGSF)“.

Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.

 

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung durch das Weiterbildungsinstitut beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF beantragt werden.

 

 

3. Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemisches Coaching (DGSF)“ als in die Weiterbildung „Systemische Supervision“ integrierter Weiterbildungsgang

 

Weiterbildungsgänge, die als Weiterbildung in Systemischer Supervision anerkannt sind, können auch als Weiterbildungsgänge in Systemischem Coaching anerkannt werden, wenn

  • die verantwortliche Leitung aus bis zu zwei 'Lehrenden für Systemisches Coaching (DGSF)' besteht,

  • mind. ein Seminar explizit als Coachingseminar ausgewiesen ist,

  • die TeilnehmerInnen mind. 2 abgeschlossene Coachingprozesse nachweisen (bis max. 2 Jahre nach Beendigung der Weiterbildung), von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst.

TeilnehmerInnen einer Systemischen Supervisionsweiterbildung können ein Zertifikat als Systemische/r CoachIn beantragen, wenn der Erwerb folgender Weiterbildungsinhalte vom durchführenden Institut bescheinigt wird:

 

Theorie und Methodik (100 UE)

mit dem Schwerpunkt Coaching.

 

Systemisches Lehrcoaching und -supervision (50 UE)

Die TeilnehmerInnen müssen mindestens 2 Coachingsitzungen vorgestellt haben.

 

Systemische Coaching- und Supervisionspraxis (50 UE)

  1. Die TeilnehmerInnen führen während der Weiterbildung eigene Coachings in professionellen Feldern von insgesamt mind. 50 UE durch, die durch das Lehrcoaching begleitet werden.
  2. Der/die TeilnehmerIn weist (bis max. 2 Jahre nach Beendigung der Weiterbildung) mind. 2 abgeschlossene Coachingprozesse nach, von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst.
  3. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Coachings werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen) und die Dokumentation im Lehrcoaching oder der Weiterbildung besprochen.

 

Intervision (30 UE)

Die TeilnehmerInnen führen im Rahmen der Weiterbildung Intervision (kollegiales Peer-Coaching) von mind. 30 UE durch.

 

Abschluss

Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine Abschlussarbeit oder ein Abschlusskolloquium.


Zertifikat

AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen von der DGSF ein Zertifikat.

Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischem Coaching abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische/r CoachIn (DGSF)“.

Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.

 

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung durch das Weiterbildungsinstitut beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF beantragt werden.

 

Übergangsregelung

TeilnehmerInnen von Weiterbildungsgängen in Systemischer Supervision, die durch die DGSF anerkannt worden sind, und vor dem 1.1.2011 begonnen haben, können auf Antrag als Systemische/r CoachIn anerkannt werden, wenn das durchführende Institut bescheinigt,

  •  dass Inhalte des systemischen Coachings vermittelt wurden

oder

  • dass vertiefende Inhalte des systemischen Coachings in einem zusätzlichen Seminar von mind. 30 UE erworben wurden

und

  • die TeilnehmerInnen mindestens 2 abgeschlossene Coachingprozesse in professionellen Feldern nachgewiesen haben, von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst. 

Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 11. September 2009 in Potsdam.
Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen durch Beschluss der Mitgliederversammlung
am 14. September 2011 in Bremen.



Befristete Übergangsregelung

Als „Systemische/r CoachIn (DGSF)“ können sich bis zum 31.12.2013 Personen anerkennen lassen, die bis zum 11. September 2009 als „Systemische/r BeraterIn (DGSF)“ oder „Systemische/r TherapeutIn (DGSF)“ anerkannt waren, zusätzlich eine Fortbildung von mindestens 100 UE im Coaching-/ Managementbereich absolviert haben und mindestens 5 Jahre Berufspraxis als CoachIn nachweisen können.

 Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 15. September 2010 in Heidelberg.

 

 

 

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