Zertifizierung von Weiterbildungsgängen
Weiterbildungsinstitute können ihre Weiterbildungen nach den geltenden DGSF-Richtlinien anerkennen lassen.
Die DGSF-Richtlinien für "Systemische Therapie und Beratung" und für "Systemische Beratung" sind seit der Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 gültig. Sie gelten spätestens für alle Weiterbildungen, die nach dem 30. Juni 2004 beginnen, bis dahin sind noch die Übergangsregelungen (siehe Zertifizierung, Übergangsregelungen) möglich.
Die DGSF-Richtlinien für "Systemische Supervision" sind seit der Mitgliederversammlung vom 18. September 2003 gültig. Sie gelten spätestens für alle Weiterbildungen, die nach dem 30. Juni 2005 beginnen.
Die DGSF-Richtlinien für "Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie" sind seit der Mitgliederversammlung vom 6. Oktober 2005 gültig.
Die DGSF-Richtlinien für "Systemisches Coaching" sind seit der Mitgliederversammlung vom 11. September 2009 gültig.
Die Anerkennung eines Weiterbildungsgangs ist seit der Änderung der Richtlinien im Oktober 2005 nur noch möglich, wenn das antragstellende Institut Mitglied der DGSF ist. Die Anerkennung gilt für die Dauer von 5 Jahren.
Die Bearbeitungsgebühr für die erstmalige Anerkennung beträgt 500 Euro. Für die Wieder-Anerkennung nach Ablauf von fünf Jahren wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 Euro fällig.
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Hinweise zum Verfahren der Anerkennung von Weiterbildungsgängen für Mitgliedsinstitute
Bei der Beantragung der Zertifizierung Ihrer Weiterbildung durch die DGSF bitten wir folgende Punkte zu berücksichtigen:
Alle Anträge werden an jeweils zwei Mitglieder des Fort- und Weiterbildungsausschusses zur Begutachtung weitergeleitet. Bitte reichen Sie daher die gesamten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung in der Geschäftstelle ein:
- das derzeitige Weiterbildungscurriculum
- die aktuelle Ausschreibung der Weiterbildung
- das entsprechende Formblatt, ausgefüllt und
unterschrieben von der Institutsleitung (zum Download im Mitgliederbereich der Institute)
- eine Aufschlüsselung, wie die
Stundenzahlen in den einzelnen Bereichen (Methodik/ Selbsterfahrung
etc.) durch die in der Ausschreibug aufgewiesenen Seminare abgedeckt
werden, da dies sonst häufig nur durch mühsame Rechnungen nachvollzogen
werden kann
- Kopien der Zertifikate der anerkannten Lehrenden
- Angaben über die Qualifikation der anderen an der
Weiterbildung beteiligten Lehrenden
- ein Muster des Zertifikats, das nach Abschluss der Weiterbildung den AbsolventInnen ausgestellt wird.
Das von Ihnen eingereichte Material wird vertraulich behandelt. Es dient ausschließlich der Zertifizierung Ihres Weiterbildungscurriculums.
Wir bemühen uns, die eingereichten Unterlagen so zügig wie möglich zu bearbeiten. Da alle Gutachter/innen diese Aufgabe ehrenamtlich und nebenberuflich erfüllen, kann es bis zu einer endgültigen Entscheidung dennoch mehrere Monate dauern, vor allem wenn Rückfragen notwendig sind. Wir bitten dafür um Verständnis.

