Beantragung eines Zertifikats

Die DGSF stellt folgende Zertifikate für Absolvent*innen DGSF-anerkannter Weiterbildungen aus

  • Systemische*r Berater*in (DGSF)
  • Systemische*r TherapeutIn / Familientherapeut*in (DGSF)
  • Systemische*r Kinder- und Jugendlichentherapeut*in (DGSF)
  • Multifamilientherapeut*in (DGSF)
  • Systemische*r Paartherapeut*in und -berater*in (DGSF)
  • Systemische*r Supervisor*in (DGSF)
  • Systemische*r Coach (DGSF)
  • Systemische*r Organisationsentwickler*in (DGSF)
  • Systemische*r Mediator*in (DGSF)
  • Systemische*r Sachverständige*r im Familien- und Kindschaftsrecht

Antragsunterlagen

Wenn Sie eine DGSF-anerkannte Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch in der DGSF-Geschäftsstelle ein:

  • Antragsformular mit Verpflichtung auf die Ethik-Richtlinien der DGSF
  • alle Seiten Ihres Abschlusszertifikates vom Weiterbildungsinstitut
  • Bestätigung des Weiterbildungsinstitutes für den Zertifikatsantrag bitte im Original – Formblatt wird vom Weiterbildungsinstitut ausgestellt
  • Kopie des Hochschul-/Berufsabschlusses
  • Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass Sie die Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben – bei einer Vertiefungs-/Aufbauweiterbildung insbesondere das Zertifikat der Grundweiterbildung sowie ggf. einen Lebenslauf und/oder einen Nachweis über entsprechende Berufstätigkeit
  • ggf. Nachweis über Namensänderung

Wir bitten Sie, auf den Versand per Einschreiben/Rückschein zu verzichten, da die Zustellung durch die Post mitunter länger dauern kann. Fügen Sie bitte alle Unterlagen vollständig in gut lesbarer Kopie Ihrem Zertifizierungsantrag bei. Unterlagen aus vorausgegangenen Anträgen sind nicht für den Zugriff archiviert.
Nähere Angaben zu den erforderlichen Nachweisen und Eingangsvoraussetzungen für Absolvent*innen von DGSF-anerkannten Weiterbildungen in Systemischer Beratung sowie Systemischer Therapie als Grund- und Aufbauweiterbildung finden Sie auf dem jeweiligen Informationsblatt.

Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitungsgebühr pro Antrag beträgt:

  • bei Anerkennungen in Systemischer Beratung, Systemischer Therapie/Familientherapie, Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie, MFT - Multifamilientherapie, Systemischer Mediation oder Systemischer Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht:
    100 Euro für DGSF-Mitglieder, 200 Euro für Nicht-Mitglieder
  • bei Anerkennungen in Systemischer Supervision, Systemischem Coaching oder Systemischer Organisationsentwicklung:
    200 Euro für DGSF-Mitglieder, 300 Euro für Nicht-Mitglieder

Mit dem Zertifizierungsantrag können Sie parallel einen Antrag auf Mitgliedschaft in der DGSF stellen. Falls Sie kein Mitglied werden wollen, teilen Sie uns das bitte kurz im Antragsformular mit.

Überweisung der Bearbeitungsgebühr

Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr für die Prüfung des Antrags erst nachdem Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben - unter Angabe der Anerkennungs-Nummer. Vielen Dank!

Bearbeitungszeit

Die DGSF-Geschäftsstelle prüft die eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit und sendet Ihnen in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Eingangsbestätigung postalisch zu. Die Bearbeitungszeit kann – falls Nachforderungen erforderlich sind – bis zu drei Monate betragen. Von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

Weiterbildungsgänge ohne DGSF-Anerkennung (Möglichkeit: Quereinstieg)

Absolvent*innen von nicht DGSF-anerkannten Weiterbildungsgängen können nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6.10.2005 nicht mehr von der DGSF zertifiziert werden.
Sie haben aber die Möglichkeit, sich an ein Weiterbildungsinstitut mit DGSF-anerkannten Weiterbildungen zu wenden und mit diesem über Möglichkeiten und Bedingungen eines Quereinstiegs oder einer anderen Form der Nachqualifikation zu verhandeln und somit die Voraussetzungen für die DGSF-Anerkennung zu erlangen.
Wenn der von Ihnen absolvierte Weiterbildungsgang so oder ähnlich in späteren Jahren eine DGSF-Anerkennung erlangt hat, ist eine Zertifizierung durch die DGSF weiterhin möglich, wenn das verantwortliche Institut bescheinigt, dass die Weiterbildung in allen Punkten der später anerkannten entspricht oder die fehlenden Leistungen im Anschluss an die Weiterbildung nachgeholt wurden.

Information darüber, welche Weiterbildungsgänge von der DGSF anerkannt sind, finden Sie unter "Weiterbildungsinstitute".