Änderungen bei Ethik- und Weiterbildungsrichtlinien

Alle DGSF-Weiterbildungsrichtlinien wurden im jeweiligen Abschnitt „Zertifikat“ um folgenden Zusatz ergänzt: „DGSF-Zertifikate werden nur an Personen verliehen, die sich auf die Ethik-Richtlinien der DGSF verpflichten.“ Zur Dokumentation dieser Verpflichtung fordert die DGSF seitdem bei Anträgen auf Zertifizierung eine entsprechende persönlich unterschriebene Erklärung und stellt im Internet Antragsformulare dafür bereit.

Ziel der jetzigen Richtlinien- und Verfahrensänderung ist, dass die schon bisher in den Ethik-Richtlinien beschriebene Geltung der Richtlinien für DGSF-zertifizierte Fachkräfte – auch unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im Verband – unstreitig wirksam ist und eingefordert werden kann.

Die Präambel der Ethikrichtlinien heißt nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung:
„Die ethischen Richtlinien sind Leitlinien für die Ausübung jeder Form eigenverantwortlichen Handelns im therapeutischen, beraterischen, supervisorischen, berufspolitischen, wissenschaftlichen und publizistischen Bereich sowie in der Fort- und Weiterbildung. In freiwilliger Selbstverpflichtung erklären sich die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat als an diese Ethik-Richtlinien und die darin enthaltenen Prinzipien und Verhaltensweisen gebunden. Dies gilt im Verhältnis zu KlientInnen, KollegInnen, Lehrenden, MitarbeiterInnen und sonstigen Beteiligten sowie zu Instituten und Einrichtungen.“ Neu aufgenommen wurde, dass die Richtlinien nunmehr auch gelten im Verhältnis zu „MitarbeiterInnen und sonstigen Beteiligten“.

Für den Abschnitt "Online-Beratung" der Ethik-Richtlinien wurde eine weitere Änderung beschlossen, der letzte Satz wurde gestrichen.

Das neue Antragsformular sowie alle Informationen zum Zertifizierungsprozedere sind auf dieser Seite einsehbar: www.dgsf.org/zertifizierung/dgsf/Antrag
Zu den Ethik-Richtlinien der DGSF: https://www.dgsf.org/ueber-uns/ethik-richtlinien.htm