Änderung der Psychotherapie-Richtlinien

Neben dem Schwellenkriterium (siehe Nachricht vom 2.1.2008) gab es redaktionelle Änderungen in Abschnitt F der Richtlinien, Präzisierungen zur Kurzzeittherapie, eine „Aktualisierung des Begriffs ‚medizinische Rehabilitation’“ sowie die Einführung von Definitionen zu „Verfahren“, „Methode“ und „Technik“.

Detaillierte Informationen dazu auf den Seiten des G-BA (direkter Link zu den Beschlüssen).