Aktuelles Urteil des BGH zur unerlaubten Heilkunde-Ausübung

Das Urteil bestätigt, dass eine Behandlung zu "Heilzwecken" ohne Approbation oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz strafbar ist - auch wenn es zu keiner Schädigung der behandelten Personen kommt. Es sei allerdings erforderlich, dass eine "potentielle Gefahr für die Gesundheit der behandelten Personen" verursacht werde, so die Pressemeldung des BGH.

BGH-Urteil vom 22. Juni 2011 – 2 StR 580/10

Vorinstanz: Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 15. Juni 2010 – 5/26 KLs 8910 Js 206769/08