Ambulante sozialpsychiatrische Versorgung jetzt gesetzlich geregelt

Multiprofessionelle Teams in kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen konnten früher über die so genannte Sozialpsychiatrievereinbarung finanziert werden – die Krankenkassen hatten diese bisher freiwilligen Vergütungsvereinbarungen allerdings wegen der Einführung des Gesundheitsfonds gekündigt. Jetzt werden Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gesetzlich verpflichtet, entsprechende Verträge zu schließen.

In Paragraph 43a des fünften Buches des SGB „Gesetzliche Krankenversicherung“ wird der Absatz eingefügt: „Versicherte Kinder haben Anspruch auf sozialpädiatrische Leistungen, die unter ärztlicher Verantwortung in der ambulanten psychiatrischen Behandlung erbracht werden.“ Die DGSF hatte bereits im September 2008 in ihrer Stellungnahme „Ambulante sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien sicherstellen“ an die verantwortlichen Gremien appelliert, die effiziente, aber personalintensive Arbeit in den kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen auch künftig zu ermöglichen.

Meldung zum Bundesratsbeschluss auf den Seiten der BPtK: http://www.bptk.de/show/2615071.html