Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das vom Bundestag im  September verabschiedet wurde und dem der Bundesrat am 8. November zugestimmt hat, wurde die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden.

Zum Referentenentwurf der

Approbationsordnung: /www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PsychThApprO_RefE.pdf

Zur Stellungnahme von DGSF und SG: www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/stellungnahme-der-systemischen-fachgesellschaften-sg-und-dgsf-zum-referentenentwurf-der-psychth-appro