Broschüre der BPtK zur „Videobehandlung“

Mit Fragestellungen wie zum Beispiel: „Was muss ich in der Praxisorganisation beachten?“ ist sie sicher nicht nur für Approbierte interessant.

Die BPtK informiert in ihrer

Broschüre

darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung über Video erbracht werden kann. Darüber hinaus erläutert die BPtK-Praxis-Info rechtliche Grundlagen der Videobehandlung, gibt Empfehlungen zur Praxisorganisation  und  Hinweise zur Abrechnung. Dazu gibt es ein Informationsblatt, das Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in ihrer Praxis aushändigen können.

Direkter Link zur Broschüre: www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/11/bptk_praxis-info_videobehandlung.pdf