Bundeskinderschutzgesetz

Das neue Gesetz sieht erstmals bundeseinheitliche Regelungen vor für die „Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung“ (§ 4 KKG). Hier ist auch ein neuer Rechtsanspruch auf "fachliche Beratung"  - Supervision - im Kontext von Kindeswohlgefährdung vorgesehen (§ 4 Abs. 2 KKG) und  neuer § 8b des SGB VIII. Nähere Infos dazu im InternetportalVertraulichkeit & Datenschutz in der Beratung“ von DGSF-Mitglied Joachim Wenzel (Link).

Das Gesetz besteht in seinem Artikel 1 aus dem Neuerlass eines „Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)“, in Artikel 2 sieht es zahlreiche Änderungen im SGB VIII vor sowie in Artikel 3 Ergänzungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – und im Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Link zum BKiSchG: www.buzer.de/gesetz/10033/index.htm