Corona-Regeln – Arbeit in freier Praxis

Solche Fragen werden schon seit vergangener Woche vermehrt an die DGSF-Geschäftsstelle gerichtet. Die Arbeit von Berater*innen und Therapeut*innen in freier Praxis ist auch nach den Corona-Beschlüssen von Bundeskanzlerin und Regierungschef*innen der Länder vom 28. Oktober nicht verboten. Schließungsgebote oder die Vorschriften zu Personen- und Haushaltszahl beziehen sich vor allem auf den Freizeitbereich oder auf berufliche Tätigkeiten, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich ist.

Bitte beachten Sie: landesspezifische oder regionale Vorschriften könnten ggf. weitergehend sein (oder es könnten in den kommenden Tagen z. B. für besondere "Corona-Hotspots" weitergehende Vorschriften erlassen werden)!

Bieten Sie Präsenztreffen nur an, wenn Sie die Möglichkeit haben, einen ausreichenden Abstand zu halten und aufgrund ihrer übrigen räumlichen Gegebenheiten Infektionsrisiken für sich und Ihre Besucher weitgehend ausschließen können! Beachten Sie die Hygiene-Empfehlungen!

Infos zu den Hygiene-Empfehlungen z. B. in unserer Meldung vom 23. März 2020.

Aktuelles Infoportal der BZgA: www.infektionsschutz.de (mit zahlreichen Infos, Tools und Links insbesondere zu Corona, u- a. "Psychische Gesundheit in der "Corona-Zeit")

Aktuelle Informationen auf den Internetseiten der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung e.V.; /www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/gesundheitspolitik/themenseiten/coronavirus