Corona-Verordnungen: Arbeit in freier Praxis

Die in den jüngsten Corona-Beschlüssen von Bundeskanzlerin und Regierungschef*innen der Länder (

Bund-Länder-Beschluss

vom

13. Dezember 2020)

festgelegten Schließungsgebote und Vorschriften zu Personen- und Haushaltszahl beziehen sich vor allem auf den Freizeitbereich und auf berufliche Tätigkeiten, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich ist (

"Dienstleistungsbetriebe im Bereich der K

ö

rperpflege

").

Bitte beachten Sie: landesspezifische oder regionale Vorschriften können weitergehend sein (z. B. Ausgangsbeschränkungen) und es könnten in den kommenden Tagen z. B. für besondere "Corona-Hotspots" weitere besondere Vorschriften erlassen werden!

Prüfen Sie, ob Präsenztreffen notwendig sind, insbesondere bei Terminen mit mehr als einer Person (bei Teamcoachings in Unternehmen können z. B.auch arbeitsrechtliche und arbeitsmedizinische Fragen relevant werden)! Bieten Sie Präsenztreffen nur an, wenn Sie die Möglichkeit haben, einen ausreichenden Abstand zu halten und aufgrund ihrer übrigen räumlichen Gegebenheiten Infektionsrisiken für sich und Ihre Besucher weitestgehend ausschließen können! Beachten Sie unbedingt die Hygiene-Regeln (Links dazu und zu weiteren Infos in der DGSF-Meldung vom 2. November)!

Nutzen Sie für Online-Beratungen datenschutzkonforme Lösungen (Infos auf dgsf.org)!

Weitere Infos im Netz:
Wer darf aktuell praktizieren (Stand 14.12.2020), Nachricht auf den Internetseiten des VFP e. V.
Corona-Schutzverordnungen, Infos zur Auslegung auf den Internetseiten der DGSv

Ergänzung 12. Januar 2021
Besonders ausführliche Informationen (ausgerichtet auf die Arbeit von Heilpraktiker*innen) mit Quellen / Verlinkungen: https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/corona/352-corona-praxisregeln-taetigkeitseinschraenkungen-bildungsbetrieb (Stand bei Abruf: 8.1.2021)

"Wichtige Informationen zum Coronavirus, hilfreiche Arbeitstools und Informationen zu finanziellen Hilfen", Infos auf den Seiten der SG