Transsexuellen­gesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen

"Wir befürworten das Ziel, in einem einheitlichen Verfahren trans*geschlechtlichen und inter*geschlechtlichen Menschen eine einfache und unbürokratische Änderung ihres Geschlechtseintrages und ihres Vornamens durch Selbsterklärung zu ermöglichen", heißt es in der DGSF-Stellungnahme. Und: "Die Anerkennung des Geschlechts aller Menschen ist dringend geboten. Wir verweisen diesbezüglich auf europäische und UN-menschenrechtliche Vertragsvereinbarungen. Pluralistische Gesellschaften haben die Aufgabe, ein „gutes Leben“ für alle ihre Bürger*innen zu ermöglichen. Dies beinhaltet sowohl das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als auch die staatliche Verantwortung, Rahmen­bedingungen zu schaffen, nach denen die Freiheitsrechte des einzelnen bürgerlichen Subjekts gegenüber dem Staat weitestgehend gewahrt sind."

Kritisch gesehen wird die in den von den zuständigen Bundesministerien vorgelegten "Eckpunkten" formulierte Zustimmungspflicht der Sorgeberech­tigten bei minderjährigen trans* und inter* Personen. "Die geschlechtliche Identität ist ein 'konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit', wie es das Bundesverfassungs­gericht im Urteil zur '3. Option' benannt hat.: 'Der Zuordnung zu einem Geschlecht kommt für die individuelle Identität unter den gegebenen Bedingungen herausragende Bedeutung zu'. Eine jugendliche Person zu zwingen, entgegen der Gewissheit der eigenen Geschlechtszugehörigkeit leben zu müssen, verletzt elementare Persönlichkeitsrechte und stellt eine erhebliche Kindeswohlgefährdung dar." Analog zum Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Religionsmündigkeit fordert die DGSF daher für Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung.

Zur Stellungnahme

"Geschlechtsidentität kann nicht diagnostiziert, sondern nur erklärt werden"

bs