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Die Kinder- und Jugendhilfe muss während des Lockdowns offen bleiben!

Veröffentlicht: 16.12.2020, aktualisiert: 29.01.2021
Bundesweit wird ein mindestens dreiwöchiger Lockdown während der Weihnachtszeit und des Jahreswechsels stattfinden. Die mehr als 100 Erstunterzeichner des Aufrufs "Die Kinder- und Jugendhilfe muss während des Lockdowns offen bleiben!" unterstützen die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Sie weisen gleichzeitig darauf hin, dass auch während dieser Zeit die Rechte von Kindern und Jugendlichen gesichert und umgesetzt werden müssten.
Die Kinder- und Jugendhilfe muss während des Lockdowns offen bleiben!

Seite 1 des Aufrufs zur Kinder- und Jugendhilfe

Dazu gehöre: "Kein 'Wegschließen' von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien! Das gilt umso mehr für Kinder mit Behinderung, die fast ganz aus dem Blick geraten sind." Der Aufruf fordert, das die Kinder- und Jugendhilfe in die Teststrategie des Bundes aufgenommen wird. Die Unterzeichner, darunter für die DGSF deren Vorsitzende, betonen, die Kinder- und Jugendhilfe müsse "als Infrastruktur des Aufwachsens" aufrechterhalten werden.

Zum Aufruf: Die Kinder- und Jugendhilfe muss während des Lockdowns offen bleiben! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen gesichert sein!" (pdf-Dokument, ca. 500 KB)

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