Einrichtungsbezogene Impfpflicht

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mpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie bei Anbietern von Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen

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Laut FAQ des Bundesgesundheitsministeriums gelten die Bestimmungen zur Impfpflicht auch für Einrichtungen und Dienste im Rahmen des §35a SGB VIII – also für Einrichtungen und Dienste für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder wenn diese von einer seelischen Behinderung bedroht sind.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde am 10. Dezember 2021 mit weiteren Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen (siehe Meldung der DGSF vom 22.12.2021).

bs