EMDR und Schizophrenie-Behandlung

GBA-Newsletter vom 30. Okober 2014:

Psychotherapie-Richtlinie – Änderung des § 22
Ambulante Psychotherapie darf auch bei der Behandlung der Kernsymptomatik von Schizophrenie und affektiven psychotischen Störungen als GKV-Leistung verordnet werden. In seiner Sitzung am 16. Oktober 2014 machte der G-BA mit einer sprachlichen Anpassung von § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Psychotherapie-Richtlinie deutlich, dass ambulante Psychotherapie bei Psychosen nicht nur zur Behandlung von Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatiken eingesetzt werden kann, sondern auch als zusätzliche Behandlungsoption in der Akutphase zur Verfügung steht. Der G-BA betont in seiner Beschlussbegründung, dass nach den geltenden Leitlinien zur Behandlung von psychotischen Störungen im Idealfall eine Kombinationsbehandlung von Psychopharmaka und Psychotherapie in Abstimmung der Therapeuten untereinander stattfinden sollte. Der Beschluss tritt erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss vom 16. Oktober 2014: Psychotherapie-Richtlinie: § 22 Absatz 2 Nr. 4

EMDR – Weitere Methode bei posttraumatischen Belastungsstörungen
Für die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten, die an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, steht zukünftig eine weitere psychotherapeutische Methode zur Verfügung. Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) kann künftig als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie angewendet werden. Das Kernstück der Behandlung bildet nach der Begründerin, der US-Amerikanerin Francine Shapiro, die „Desensibilisierung“. Dabei soll durch kurzzeitiges Inkontakttreten mit der belastenden Erinnerung bei gleichzeitiger bilateraler Stimulation wie rhythmische Augenbewegungen, Töne oder kurze Berührungen etwa des Handrückens die Blockierung aufgehoben und eine zügige Verarbeitung der belastenden Erinnerung ermöglicht werden.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss vom 16. Oktober 2014: Psychotherapie-Richtlinie: EMDR bei Erwachsenen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen und Umstrukturierung der Anlage 1

Quelle: Newsletter des G-BA aktuell Nr. 5 vom 30. Oktober 2014