Entwurf des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes erntet Kritik

Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist, durch eine bundesweite und länderspezifische Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung dazu beizutragen, gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern zu schaffen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu gewährleisten. Die Absicht des Bundes, die Länder zukünftig bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen, ist zu begrüßen. Gleichwohl wird der Gesetzentwurf von vielen Verbänden kritisch gesehen.

Die Kritik umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Das fehlende Ziel, verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards in der Kindertagesbetreuung dauerhaft einzurichten.
  • Die Befreiung von Elternbeiträgen als prioritäres Handlungsfeld voranzubringen und dabei andere, wichtigere Themen wie einen guten Fachkraft-Kind Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte und die Stärkung der Leitungskräfte, zu vernachlässigen.
  • Die mangelnde Verbindlichkeit bei der Zusicherung von Finanzierungen des Bundes.


Die einzelnen Stellungnahmen können hier runtergeladen werden:

 
Die DGSF beabsichtigt, nach Inkrafttreten des Gesetzes eine fachlich-systemische Kommentierung zu veröffentlichen.