Ethik-Richtlinien und kirchliches Arbeitsrecht

Anlass für die Veranstaltung war eine Anfrage von DGSF-Mitglied Jochen Leucht an den Ethikbeirat der DGSF. Aufgrund dieser Anfrage erklärte der Ethikbeirat, dass eine kirchliche Einrichtung, die eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aufgrund ihrer/seiner sexuellen oder religiösen Orientierung entlassen würde, gegen Geist und Wortlaut der Ethik-Richtlinien verstoßen würde. Da die Richtlinien gemäß ihrer Präambel den ethischen Diskurs innerhalb des Verbandes fördern sollen, luden Vorstand und Ethikbeirat die akkreditierten Weiterbildungsinstitute und die DGSF-empfohlenen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sowie weitere Vertreter von DGSF-Gremien und Instituten nach Frankfurt ein. Zuvor waren die eventuell betroffenen Institute und Einrichtungen vom Ethikbeirat um eine Stellungnahme zu dem möglichen Widerspruch zwischen Ethik-Richtlinien und kirchlichem Arbeitsrecht gebeten worden.

Verfassungsrechtler Schneider erläuterte den rund 20 DGSF-Vertretern, dass sich der Verband mit seiner Frage nach dem Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und dem im Grundgesetz verankertem Diskriminierungsverbot, das schwierigste Thema der Rechtsprechung ausgesucht habe. Es gebe dafür keine allgemeingültigen Lösungen, sondern nur individuelle Wege nach Einzelfallprüfungen. Dafür habe neben der deutschen Rechtsprechung auch der Europäische Gerichtshof Maßstäbe entwickelt. Um mit dem Spannungsfeld angemessen umgehen zu können, schlug der Referent eine Ergänzung der Ethik-Richtlinien der DGSF vor: „Wenn und soweit kirchliche Träger sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, so ist es bei der Auswirkung und Anwendung des Diskriminierungsverbotes angemessen zu berücksichtigen“.

In der anschließenden Diskussion wurde eine Überprüfung des Aufnahmeverfahrens für institutionelle Mitglieder angeregt sowie der Verfahren für die Empfehlung von Einrichtungen und Akkreditierung von Weiterbildungsinstituten. Vereinbart wurde ein weiterer und breiterer verbandsinterner Diskurs zur Problematik – beispielsweise über die Verbandszeitschrift Kontext oder

„DGSF-Intern“

. Der Verband könne und solle mit dem Thema auf gesellschafts- und kirchenpolitischer Ebene unbequem sein.

Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider: Kurzfassung des Impulsvortrags auf der Diskussionsveranstaltung der DGSF am 1. Februar 2017 in Frankfurt a.M.