Evaluation des Mediationsgesetzes

Die Evaluation des Gesetzes erfolgte durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (Speyer) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die DGSF hat auf eine ausführliche Stellungnahme verzichtet und sich in ihrer Antwort auf einige Anmerkungen beschränkt, zum Beispiel den Hinweis, dass eine Mediationskostenhilfe zur häufigeren Nutzung insbesondere von Familienmediation beitragen könne.

Für den Bericht wurden die Entwicklung der Mediation und die Situation der Aus- und Fortbildung von Mediatoren in Deutschland untersucht. Wichtige Fragen waren dabei, ob es aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren geben soll oder ob die Verbreitung der Mediation einer weiteren, auch finanziellen Förderung bedarf. Die Studie zeigt, dass die Zahl der durchgeführten Mediationen auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau verharrt und die Mediationstätigkeit eher geringe Verdienstmöglichkeiten bietet. Mehr als zwei Drittel der Mediatoren üben Mediation als Nebentätigkeit oder nur ausnahmsweise aus. Im Hinblick auf die Entwicklung des Mediationsmarkts besteht bei den Befragten eine große Unzufriedenheit und von der Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ wird keine oder eine eher geringe Auswirkung auf die Nachfrage nach Mediation erwartet. Auch wenn die befragten Mediatorinnen und Mediatoren große Erwartungen an eine Mediationskostenhilfe haben, rät der Evaluationsbericht nicht zu einer „allgemeinen, bereichsunabhängigen Regelung zur Mediationskostenhilfe“.

Weitere Informationen:

Evaluationsbericht

Schreiben der DGSF vom 29. September an das Bundesjustizministerium

Stellungnahme der BAFM

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Infos zur Mediation auf der Website schlichtungs-forum.de, dort eine Nachricht zum Evaluationsbericht mit Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse