Forschungsförderung der DGSF

Der Vorstand hat beschlossen, dass jeweils bis zum 30. Juni Anträge an die DGSF gestellt werden können, für dieses Jahr ist die Frist bis zum 31. Juli verlängert. Die Förderhöhe ist auf maximal 5.000 Euro pro Antrag festgelegt, es handelt sich in der Regel also um eine „Anschubfinanzierung“. Weitere Infos hier (pdf-Datei).