Gemeinsamer Bundesausschuss prüft Systemische Therapie

Der Antrag auf „Bewertung des psychotherapeutischen Verfahrens Systemische Therapie bei Erwachsenen“ wurde von Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA, gestellt und an den Unterausschuss Methodenbewertung überwiesen. Der G-BA prüft gemäß § 135 Absatz 1 SGB V Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von medizinischen Methoden oder psychotherapeutischen Behandlungsformen, bevor sie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Bei Psychotherapieverfahren muss der Nutzennachweis auch für verschiedene Anwendungsbereiche der ambulanten Psychotherapie gegeben sein.