"Geordnete-Rückkehr-Gesetz" nicht verabschieden

Der offene Brief wurde initiiert von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband und Save the Children Deutschland.

Der

Ausschuss für Inneres und Heimat befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf (

offizieller Titel:

"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"

)

. Ziel des Gesetzentwurfs

vom 10.05.2019

ist es der Begründung zufolge, „die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen“. Dazu sollen unter anderem die Voraussetzungen der Abschiebungshaft verändert werden. Weitere

Informationen

  (Stellungnahmen zum  Gesetzentwurf etc.) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.

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Pressemitteilung

Offener Brief zum »Geordnete-Rückkehr-Gesetz«
von Pro Aysl vom 31. Mai 2019

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Der offene Brief wurde initiiert von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband und Save the Children Deutschland. Weitere Unterzeichner sind:

  • Amnesty International
  • Asyl in der Kirche – Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
  • AWO Bundesverband e.V.
  • Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Care Deutschland und Luxemburg
  • Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V.
  • Deutsches Kinderhilfswerk
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
  • Deutscher Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht
  • Diakonie Deutschland
  • Humanistische Union
  • Internationaler Bund
  • Jesuiten Flüchtlingsdienst
  • KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
  • Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
  • Neue Richtervereinigung
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
  • Terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften

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Stellungnahme der Fachgruppe Flucht, Migration, Rassismus- und Antisemitismuskritik der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit e. V.